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  • Behinderung, Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe

Behinderung, Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe

Mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Jahr 2016 und dessen stufenweisen Inkrafttretens in den Jahren 2018 und 2020 ist eine wesentliche Reform des Systems der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen verbunden. Ziel ist laut Gesetz die Förderung der Selbstbestimmung und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für Menschen mit Behinderungen.

Gleichzeitig soll mit Blick auf die Haushaltslage der Kommunen aber laut Gesetzgeber keine neue Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe entstehen. Der dadurch entstehende Zielkonflikt prägt derzeit die Diskussionen und Verhandlungen im Themenfeld Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Sozialpsychiatrie.

Zur Umsetzung dieses anspruchsvollen Reformvorhabens wurde in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landesrahmenvertrag geschlossen, dessen weitere Ausdifferenzierung und Umsetzung aktuell die zentrale Herausforderung ist. Hierzu werden in der sogenannten „Gemeinsamen Kommission“ aller Vertragspartner derzeit intensiv Verhandlungen geführt.

Themenfelder

Ambulant Betreutes/Unterstütztes Wohnen

Mehr Selbstständigkeit als das Leben in einer Wohneinrichtung bietet das Ambulant Betreute Wohnen (ABW) psychisch kranken Menschen und Menschen mit Behinderungen. Je nach Bedarf werden sie dabei stundenweise von Mitarbeitenden der Caritas unterstützt.

Das Ambulant Betreute Wohnen hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Alle Träger der Teilhabe für Menschen mit Behinderungen beziehungsweise der Gemeindepsychiatrie der Caritas in der Diözese Münster bieten es an.Wieviel Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags benötigt wird, stellt man dazu für jeden Einzelnen fest. Die Mitarbeitenden der Caritas helfen den Menschen beispielsweise beim Einkaufen, der Einrichtung der Wohnung, dem Aufbau und der Pflege sozialer Kontakte, bei Behördengängen oder in persönlichen Krisensituationen. Ziel ist es, ein Höchstmaß an persönlicher Zufriedenheit und Selbstbestimmung zu erreichen.Die Kosten für die Begleitung übernehmen im Regelfall die Landschaftsverbände als überörtliche Träger der Sozialhilfe. Bei unseren Mitgliedern finden Sie weitere Informationen oder die Vermittlung eines Platzes im Ambulant Betreuten Wohnen.

Ansprechperson: Nadine Willgart (siehe unten)
Bereich: Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Sozialpsychiatrie

Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige

Nach § 106 SGB IX liegen die Beratungsaufgaben zu den Leistungsbereichen der Eingliederungshilfe beim jeweils zuständigen, überörtlichen Sozialhilfeträger (LWL/LVR). Viele Beratungsleistungen rund um das Thema Behinderung, die in den beratenden Diensten der Caritasverbände im Bistum Münster in den jeweiligen Sozialräumen angesiedelt sind, unterstützen Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige sehr niedrigschwellig:

  • Beratung zu Leistungen der Eingliederungshilfe und Teilhabe
  • Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung/dem Pflegegrad
  • Beratung zur Beantragung und Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises
  • Beratung zu Nachteilsausgleichen
  • Beratung zu Übergangsprozessen und Inklusion
  • Peer-Beratung
  • Beratung in allen Lebensbereichen in Kopplung mit Fragestellungen zur Teilhabe, Behinderung oder dem Abbau von Barrieren (von Geburt bis ins hohe Alter)
  • Psycho-soziale Beratung
  • Beratung zu Grundsicherungsleistungen
  • Vermittlung an andere Dienste
  • Unterstützung im häuslichen Umfeld (z.B. durch den Familienunterstützenden Dienst FuD)
  • Individuelle Teilhabeplanung und Krisenberatung für Menschen mit Behinderung

Ansprechperson: Tatjana Lücke (siehe unten)
Bereich: Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Sozialpsychiatrie

Betreutes Wohnen in Gastfamilien

Das Betreutes Wohnen in Gastfamilien ist eine alternative Lebens- und Wohnform für erwachsene Menschen mit Behinderungen als Leistung der Eingliederungshilfe.

Dabei lebt der Mensch für einen längeren Zeitraum oder dauerhaft in einer Gastfamilie und wird durch sie im Rahmen einer ganzheitlichen Betreuung im Alltag begleitet.

Das Wohnen in einer Gastfamilie bietet ein Zuhause, in dem die Bewohner*innen entsprechend ihrer persönlichen Bedürfnisse leben können und in ihrem individuellen Unterstützungsbedarf gefördert werden. Ein Fachdient begleitet Gastfamilien und Bewohner*innen über die gesamte Zeit der Betreuung.

Das familiäre Umfeld und der Aufbau tragfähiger Beziehungen können zu mehr psychischer und physischer Stabilität führen und die Menschen dabei unterstützen, eine neue Lebensperspektive zu erschließen sowie gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Eine stabile Gemeinschaft und die Inklusion in den Familienalltag ermöglichen ein selbstbestimmtes Leben außerhalb stationärer Angebote.

Unsere Dienste und Einrichtungen helfen Ihnen weiter, einen Platz in einer Gastfamilie zu finden.

Ansprechperson: Nadine Willgart (siehe unten)
Bereich: Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Sozialpsychiatrie

Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in einer Pflegefamilie

Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen soll am individuellen Bedarf orientiert ein verlässlicher, familiärer Ort zum Leben geboten werden. Ist dies in der Herkunftsfamilie nicht möglich kann eine Pflegefamilie die Versorgung, Erziehung und Förderung sicherstellen. Der personenzentrierte Teilhabe- und Förderplan wird regelmäßig fortgeschrieben.

Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen zu einer möglichst selbststimmten und eigenständigen Lebensführung zu befähigen. Die Pflegefamilie erhält hier Unterstützung durch einen Pflegekinderdienst.     

Aktuell laufen die Landesrahmenvertragsverhandlungen für diesen Leistungsbereich noch und es wird mit der Jugendhilfe in diesem Bereich eng kooperiert.

Ansprechpersonen: 

Tatjana Lücke (siehe unten)
Bereich: Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Sozialpsychiatrie

Gesa Leestmann (siehe unten)
Bereich: Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Familienunterstützende Dienste/Assistenz im familiären Kontext

Neben dieser Beratung ist der Familien-unterstützende Dienst (FuD) ein wichtiger Baustein zur Entlastung der Familiensysteme in der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Eltern und Angehörige werden durch die praktische stundenweise Betreuung von Menschen mit Behinderung in ihrem häuslichen Umfeld entlastet und erhalten damit die Möglichkeit, sich ggf. Zeit für Geschwisterkinder oder alltäglich zu regelnde Dinge oder auch Zeit für sich als Entlastung zu nutzen. Verschiedene Freizeit- und Gruppenangebote sorgen für eine weitere Entlastung der Angehörigen und bieten die Chance auf eine inklusive, aktive und selbstbestimmte Freizeitgestaltung.

Die Assistenz für Kinder und Jugendliche im familiären Kontext (AifKo) gilt für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer Regel- oder Förderschule. Längstens bis zur Sekundarstufe II. Die Befähigung zur eigenständigen Alltagsbewältigung (altersgemäß und unabhängig von der Familie) kann sich auf alle Lebensbereiche beziehen und wird personenzentriert im Teilhabe- und Gesamtplan geregelt:

  • Altersgerechte Lebensgestaltung
  • Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte und Netzwerke
  • Gesundheitsprävention
  • Mobilität
  • Altersangemessene Verständigung mit der Umwelt und Vermeidung von Isolation
  • Ablösung vom Elternhaus und Verselbstständigung

Hierzu gibt es zwei verschiedene Assistenzformen:

Die unterstützende Assistenz und die qualifizierte Assistenz. Die beratenden und unterstützenden Dienste bieten hier in der Regel die unterstützende Assistenz an.

Ansprechperson: Tatjana Lücke (siehe unten)
Bereich: Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Sozialpsychiatrie

Förderschulen mit Schwerpunkt Geistige Entwicklung

Die Caritas-Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung sind Ganztagsschulen für junge Menschen mit einem geistigen/kognitiven Teilhabebedarf. Einige Schüler*innen haben zusätzlichen Förderbedarf in den Bereichen der emotional-sozialen Entwicklung, der Motorik, oder der Sprache.

Die Förderschulen ermöglichen Teilhabe an Bildung und bieten kleine Lern- und Klassensettings, damit die individuellen Stärken und Beeinträchtigungen berücksichtigt werden können und somit eine weitestgehende Entwicklung zur Selbstständigkeit und Selbstbestimmung erlangt werden kann.

Die Kollegien werden häufig ergänzt durch multiprofessionelle Kräfte und Therapeut*innen, um eine ganzheitliche Bildung, Förderung und Betreuung auszugestalten.

Kulturtechniken, Sport, Kunst, Schwimmen stehen häufig ebenso auf dem Lehrplan wie auch lebenspraktische Fächer, wie Hauswirtschaft. Auch auf die unterstützte Kommunikation wird hier alltagsintegriert ein starker Fokus gelegt.

Ansprechperson: Tatjana Lücke (siehe unten)
Bereich: Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Sozialpsychiatrie

Heilpädagogische Frühförderung (HP FF)

In der Heilpädagogischen Frühförderung wird auf spielerische Weise die ganzheitliche Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern unterstützt. Von Geburt an ist die Entwicklung von Kindern sehr komplex. Manche benötigen auf ihrem Entwicklungsweg Teilhabeleistungen.

Ihre Entwicklung ist verzögert und sie werden möglicherweise eine Behinderung ausbilden. Die Grenzen zwischen "normal" und "nicht altersentsprechend entwickelt oder behindert" sind dabei im Kleinkindalter fließend.

Die Frühförderstellen der Caritas bieten Familien mit Kindern, die Förder- und Teilhabebedarfe zeigen, direkt nach dem Erkennen frühzeitig ihre Leistungen an. Denn nie lernt der Mensch so viel und so grundlegend wie in seinen ersten Lebensjahren.

Die Frühförderstellen beraten die Eltern und begleiten das Kind in seiner individuellen Entwicklung. Von der Geburt bis zur Einschulung findet die Frühförderung meistens in der Familie statt. Teilweise treffen sich auch Kleingruppen oder Elterngruppen in der Frühförderstelle oder es werden Angebote in der Kindertageseinrichtung implementiert.

Weitere Fördermöglichkeiten bieten Heilpädagogische, kombinierte (additive)  Kindertageseinrichtungen oder inklusive Gruppen.

Ansprechperson: Tatjana Lücke (siehe unten)
Bereich: Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Sozialpsychiatrie

Heilpädagogisch, kombinierte (additive) Kindertageseinrichtungen

Wir begleiten, beraten, verhandeln für die Mitgliedseinrichtungen im Bistum Münster, um frühkindliche Teilhabe und heilpädagogische Förderung in den Heilpädagogischen, kombinierten Kindertageseinrichtungen bedarfsdeckend für die Kinder im Alter von 0 bis zur Einschulung mitzugestalten.

Kinder mit erhöhten Teilhabe- und Förderbedarfen benötigen eine qualifizierte Förderung, Bildung, Erziehung und Betreuung. Diese finden sie in ca. 20 heilpädagogischen und kombinierten, additiven Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Münster auf vielfältige Art und Weise.

  • Ab dem Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung können Kinder, die einen Teilhabebedarf haben oder eine Förderung benötigen beziehungsweise bei denen eine vorliegende oder drohende Behinderung diagnostiziert worden ist, in einem der 20 heilpädagogischen, kombinierten Kindertageseinrichtungen im Bistum Münster ganzheitlich betreut, gebildet und gefördert werden. Eltern können dazu ihr Wahlrecht auf die Betreuungsform nutzen, das ihnen im Sozialgesetzbuch IX zugestanden wird.
  • Ein interdisziplinäres Team von (heil-)pädagogischen und therapeutischen Fachkräften kann individuell für jedes Kind einen Förder- und Entwicklungs-/Teilhabeplan entsprechend seinen Stärken und Bedarf an individuellen Teilhabeleistungen erstellen. Betreut werden sie in kleinen heilpädagogischen Gruppen von meist acht Kindern oder in additiven Gruppen von meist vierzehn Kindern. Die Strukturen und Rituale geben ihnen Sicherheit. Hand in Hand gestalten pädagogische, therapeutische, pflegerische und hauswirtschaftliche Mitarbeitende den Alltag in der Einrichtung und passen die Leistungen auf die Bedürfnisse der Kinder an.
  • In der Gruppe sind mindestens zwei Fachkräfte eingesetzt, häufig ergänzt durch eine Praktikantin oder einen Praktikanten. Hinzu kommen Mitarbeitende mit therapeutischen Qualifikationen, damit die Kinder sich bestmöglich zu einer weitestgehend eigenständigen, selbstbestimmten und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entwickeln können.
  • Die Familien können  somit ein strukturiertes und inklusiv eingebettetes Angebot nutzen. Sie erhalten eine ganzheitliche Entwicklungsberatung, gezielte Unterstützung bei der Hilfsmittelauswahl für ihre Kinder und ein heilpädagogisch-therapeutisches Konzept zur eigenen Entlastung.
  • Kinder mit intensiv-pädagogischem Förderbedarf, Mehrfachteilhabebedarfen und/oder selbst- beziehungsweise fremdaggressiven Verhaltensweisen wird somit die Teilhabe in der Kindertageseinrichtung verlässlich und meist für mindestens sechs Stunden täglich ermöglicht. So sollen die Familien dies mit ihrer beruflichen Tätigkeit besser vereinbaren können.

Aktuell sind die Leistungen der heilpädagogischen Plätze in der sog. Übergangsvereinbarung und der Anlage U des Landesrahmenvertrages geregelt. Bis zum 31.07.2029 wird in den heilpädagogisch, kombinierten Einrichtungen die Leistung und Finanzierung in beiden Landesteilen entsprechend erbracht (kleine Gruppensettings, interdisziplinäre Teams, SGB V-Leistungen entweder in Kooperation oder mit festangestellten Therapeut*innen, Kleingruppen- und Einzelförderungen, Beratung, Begleitung, Therapie Förderung sowie Teilhabeleistungen als Leistungsmethoden etc.).

Parallel verhandelt die Freie Wohlfahrtspflege mit den Landschaftsverbänden die  Basisleistung II, die aktuell in 14 Modellverhandlungen (sieben im Rheinland und 7 im westfälischen Landesteil) erprobt werden soll. Da bisher kleine Gruppensettings noch nicht in KiBiz abgesichert und garantiert werden können, bleibt abzuwarten, ob sich die Leistungserbringung für Kinder mit erhöhten Teilhabe- und Förderbedarfen über die Regelstrukturen zur vollen und wirksamen Teilhabe ausgestalten lässt.

Ansprechperson: Tatjana Lücke (siehe unten)
Bereich: Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Sozialpsychiatrie

Inklusionsbetriebe

Inklusionsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, die in der Regel zwischen 30% und 50% Menschen mit Behinderungen beschäftigen, deren Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund und Schwere der Behinderung auf besondere Schwierigkeiten stößt. Die Inklusionsbetriebe bieten den schwerbehinderten Menschen Beschäftigung, Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und arbeitsbegleitende Betreuung an.

Ansprechperson: Volker Supe (siehe unten)
Bereich: Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Sozialpsychiatrie

Inklusion und Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Der Bereich Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Sozialpsychiatrie orientiert sich an dem sog.zweigleisigen Inklusionsverständnis im Sinne des BTHGs und der Teilhabe der Menschen mit Behinderungen. Die volle und wirksame Bedarfsdeckung der Teilhabe für Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit Behinderungen steht an erster Stelle. Damit verfolgen wir mit unseren Beratungen, Interessensvertretungen und Verhandlungen im Zusammenspiel mit den Mitgliedseinrichtungen die Deckung der individuellen, personenzentrierten Teilhabebedarfe sowie die Leitgedanken der Inklusion, wenn diese im Einklang damit stehen:

So viel Inklusion wie möglich und so viel kleine, geschützte und "besondere" heilpädagogisch-therapeutische Settings und Leistungsangebote, wie nötig, damit jeder Mensch mit Behinderung/Teilhabebeeinträchtigungen analog zu seinen Präferenzen, Bedarfen und Kompetenzen teilhaben kann. Die Bedeutung geht in unserem Verständnis weg von "Sammelorten für Menschen, die nicht inkludiert werden können", hin zu Angeboten, die Menschen befähigen, intensiv unterstützen und das Ziel verfolgen, auf ihre individuellen Voraussetzungen ausgerichtet teilzuhaben.

Ansprechperson: Tatjana Lücke (siehe unten)
Bereich: Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Sozialpsychiatrie

Interdisziplinäre Frühförderung als Komplexleistung (IFF)

Wir begleiten, beraten, verhandeln für die Mitgliedseinrichtungen im Bistum Münster, um frühkindliche Teilhabe und heilpädagogische Förderung in den Interdisziplinären Frühförderstellen bedarfsdeckend für die Kinder im Alter von 0 bis zur Einschulung mitzugestalten.

In der Interdisziplinären Frühförderung als Komplexleistung wird auf spielerische Weise die ganzheitliche Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern heilpädagogisch und therapeutisch unterstützt. Von Geburt an ist die Entwicklung von Kindern sehr komplex. Manche benötigen auf ihrem Entwicklungsweg multiprofessionelle Teilhabeleistungen.

  • Ihre Entwicklung ist verzögert und sie werden möglicherweise eine Behinderung ausbilden. Die Grenzen zwischen "normal" und "nicht altersentsprechend entwickelt oder behindert" sind dabei im Kleinkindalter fließend. 
  • Sowohl die Entwicklung im Lernen, der Kommunikation, der Körperfunktionen und -strukturen, der Mobilität, der Selbstversorgung und Beziehungen und Umweltfaktoren (ICF-CY) als auch einzelne Teilhabebereiche, wie Sprache, Motorik oder Wahrnehmung werden heilpädagogisch und therapeutisch gefördert und behandelt.
  • Die Frühförderstellen der Caritas bieten Familien mit Kindern, die Förder- und Teilhabebedarfe zeigen, direkt nach dem Erkennen frühzeitig ihre Komplex-Leistungen an. Denn nie lernt der Mensch so viel und so grundlegend wie in seinen ersten Lebensjahren.
  • Die Frühförderstellen beraten die Eltern und begleiten das Kind in seiner individuellen Entwicklung. Von der Geburt bis zur Einschulung findet die Frühförderung in der Familie statt. Teilweise treffen sich auch Kleingruppen oder Elterngruppen in der Frühförderstelle oder es werden Angebote in der Kindertageseinrichtung implementiert.
  • Weitere Fördermöglichkeiten bieten Heilpädagogische, kombinierte (additive)  Kindertageseinrichtungen oder inklusive Gruppen sowie die Heilpädagogische Frühförderung (HP FF).

Ansprechperson: Tatjana Lücke (siehe unten)
Bereich: Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Sozialpsychiatrie

Kontakt- und Beratungsstellen für psychisch erkrankte Menschen

Kontakt- und Beratungsstellen sind ein Anlaufpunkt für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Ziel ist die Verbesserung der Lebensqualität und Teilhabe an der Gesellschaft. Zusammen mit den Besucher*innen gestalten die Mitarbeitenden Lebensperspektiven und erarbeiten Problemlösestrategien, die einen geregelten Alltag erleichtern.

Die Kontakt- und Beratungsstellen unterstützen u.a. in folgenden Bereichen:

  • bei der Gestaltung des Tages durch sinnvolle Beschäftigungen
  • durch Beratung und Begleitung zu persönlichen Themen
  • beim Aufbau und der Pflege sozialer Kontakte

Neben Einzelgesprächen gibt es verschiedene Gruppenangebote. Die Teilnahme kann auf Wunsch auch anonym erfolgen. Auch Ausflüge gehören zum Angebot der Kontakt- und Beratungsstellen für psychisch erkrankte Menschen.

Ansprechpersonen: Sophia Horlamus und Nadine Willgart (siehe unten)
Bereich: Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Sozialpsychiatrie

Medizinische Rehabilitationseinrichtungen für psychisch erkrankte Menschen (RPK)

Das Rehabilitationsangebot wendet sich an psychisch erkrankte oder seelisch behinderte Erwachsene, die nicht mehr krankenhausbehandlungsbedürftig sind und wegen Art und Schwere ihrer Beeinträchtigungen einer medizinischen Rehabilitation bedürfen.

Zielgruppe sind also Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung.

Viele Menschen mit psychischer Erkrankung kehren nach stationären psychiatrischen Aufenthalten wieder an ihren Arbeitsplatz zurück, hier werden häufig Rückfälle wegen Überforderung erlitten, zudem drohen bei Krankheit beruflicher Abstieg oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit. Hier soll die Rehabilitation gegensteuern. Durch die Rehabilitationsmaßnahme sollen auch Menschen unterstützt werden, die während ihrer Schul- oder Berufsausbildung durch ihre psychische Erkrankung gescheitert sind oder nur unregelmäßig gearbeitet haben und dadurch noch keinen Standort im Berufsleben gefunden haben.

Rechtliche Betreuung

Im Bistum Münster gibt es 2023 18 Betreuungsvereine mit rund 110 Mitarbeitenden mit einem Stellumfang von ca. 75 Vollzeitstellen. In den Betreuungsvereinen werden rund 2275 Menschen im Rahmen einer Rechtlichen Betreuung begleitet.  Darüber hinaus werden rund 3600 ehrenamtliche Betreuer*innen im Rahmen der Querschnittsarbeit ebenfalls durch die Betreuungsvereine unterstützt.

Rechtliche Betreuung

Eine Rechtliche Betreuung kann für volljährige Menschen, die aufgrund von Behinderung oder Krankheit ganz oder teilweise ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr besorgen können, eingerichtet werden. Ziel ist die Stärkung der rechtlichen Selbstbestimmung des betreuten Menschen im Sinne des Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). 

Da es sich bei der Einrichtung einer Betreuung immer um einen Grundrechtseingriff bei der betreuten Person handelt, ist sie nur dann einzurichten, wenn keine sonstigen Hilfen das gewünschte Ziel der rechtlichen Teilhabe gewährleisten kann.

Die Betreuer*innen nehmen alle Tätigkeiten vor, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten der Betreuten rechtlich zu besorgen. Sie unterstützen die Betreuten dabei, ihre Angelegenheiten rechtlich selbst zu besorgen, und machen von ihrer Vertretungsmacht nur Gebrauch soweit dies erforderlich ist.

Ziel der Betreuung ist es, die Angelegenheiten der Betreuten so zu besorgen, dass diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihr Leben nach ihren Wünschen gestalten können. Hierzu haben die Betreuenden die Wünsche der Betreuten festzustellen.

Querschnittsarbeit

Wenn eine Rechtliche Betreuung eingerichtet werden muss, sucht das Betreuungsgericht vorrangig im Umfeld der Person nach Betreuer*innen, die die Aufgabe ehrenamtlich übernehmen. Ehrenamtliche Betreuungen haben somit Vorrang vor beruflichen Betreuungen.

Zur Stärkung und Unterstützung der ehrenamtlichen Betreuung haben die Betreuungsvereine im Rahmen der Querschnittsarbeit die Aufgabe, Ehrenamtliche für diese Aufgabe zu gewinnen, sie in ihre Aufgabe einzuführen, fortzubilden und bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Dies gilt auch für Personen, die im Rahmen einer Vorsorgevollmacht Menschen bei der Umsetzung ihrer Rechtsgeschäfte unterstützen oder vertreten.

Darüber hinaus informieren die Betreuungsvereine planmäßig über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen und können zu diesen Themen beraten.

Unsere Arbeitsbereiche

Als Caritasverband im Bistum Münster beraten und unterstützen wir die Betreuungsvereine durch Fachberatung, Fort- und Weiterbildung sowie Gremienarbeit. Wir schaffen und unterstützen Netzwerke mit den verschiedenen Akteuren im Arbeitsfeld der Rechtlichen Betreuung und bündeln die Anliegen der Betreuungsvereine im Rahmen der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW NRW) gegenüber den zuständigen Landesministerien und auf politischer Ebene.

Relevante Links:
Betreuungsvereinen der verbandlichen Caritas (Arbeitsstelle rechtliche Betreuung)
Überörtliche Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen in NRW (ÜAG NRW)
Betreuungsgerichtstag e.V. (BGT)
Online-Lexikon: Betreuungsrecht

Ansprechperson: Ludger Schulten (siehe unten)
Bereich: Soziale Arbeit

Schulbegleitung und Kita-Assistenz

Wir begleiten, beraten, verhandeln für die Mitgliedseinrichtungen im Bistum Münster, um Teilhabe an Bildung in den (Förder-) Schulen sowie individuelle Teilhabe in der Kindertageseinrichtung bedarfsdeckend für die Kinder und Jugendliche mit Förder-/Teilhabebedarfen mitzugestalten.

Schulbegleitung ist eine Eingliederungshilfe-Leistung, die entweder durch entsprechende Dienste oder beratende und unterstützende Dienste angeboten wird. Diese entsendet Fach- und Nichtfachkräfte in verschiedene Schulformen, um Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen die Teilhabe an Bildung zu ermöglichen.

Kita-Assistenz gibt es in zwei Formen: Als externe Leistung eines Dienstes/ eines Leistungsbringers oder in Form von trägereigenem Personal. Diese Leistung wird auch individuelle, heilpädagogische Leistung benannt. 

Bei beiden Leistungsformen wird eng mit den pädagogischen und therapeutischen Fachkräften in der Schule/in der Kita kooperiert und es gibt eigene Leistungsbeschreibungen.

Ansprechperson: Tatjana Lücke (siehe unten)
Bereich: Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Sozialpsychiatrie

SGB-VIII-Reform

Die Bundesregierung plant zum 01.01.2028 eine Gesetzesreform, die die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in das SGB VIII implementieren möchte. Dieses Vorhaben wird auch die große oder inklusive Lösung genannt. Aktuell wird an einem Referentenentwurf gearbeitet. Da die Überführung von Anteilen des SGB IX in das SGB VIII unter einem Mehrkostenvorbehalt steht und die Verfahrenslotsen, die seit dem 01.01.2024  in den Jugendämtern implementiert sind, bis zum Jahr 2028 befristet eingestellt wurden, bleibt abzuwarten, ob sich dieses Gesetzesvorhaben als fachliche Weiterentwicklung für Familien, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie deren Teilhabesysteme entwickeln wird. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat sich für die Umsetzung in Prozessschritten ausgesprochen sowie für zwei Leistungsbereiche: a. Leistungen zur Erziehung, b. Leistungen zur Teilhabe und Gesundheit. Besonders wichtig ist hier, dass auch die SGB V-Leistungen (Krankenkassen- und Heilmittel-Leistungen) für Kinder und Jugendliche mitberücksichtigt werden (z.B. im Kontext der Interdisziplinären Frühförderung etc.).

Ansprechperson: Tatjana Lücke (siehe unten)
Bereich: Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Sozialpsychiatrie

Soziotherapie

Bei schweren psychischen Erkrankungen kann es vorkommen, dass Betroffene nicht in der Lage sind, ärztlich verordnete Leistungen selbstständig in Anspruch zu nehmen. Soziotherapie soll dies durch Motivationsarbeit und Trainingsmaßnahmen ermöglichen, bis eine größere Selbstständigkeit wieder erreicht ist. Im Unterschied zur klassischen Psychotherapie wird die Erkrankung nicht direkt behandelt. Vielmehr sollen die Auswirkungen von schweren psychischen Problemen vermindert werden. Daher findet Soziotherapie oft ergänzend zu anderen ambulanten Behandlungen bei Ärzten oder Therapeuten statt.

Der Soziotherapeut, der von den Krankenkassen zugelassen wird, koordiniert die ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen, leitet an und motiviert zur Inanspruchnahme.

Ansprechperson: Nadine Willgart (siehe unten)
Bereich: Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Sozialpsychiatrie

Tagesstätten für psychisch erkrankte Menschen

In den Tagesstätten werden Menschen mit einer chronisch psychischen Krankheit aufgenommen. Diese sind mit einer regelmäßigen Beschäftigung in einer Werkstatt (noch) überfordert.

Ziel und Aufgabe
Die Mitarbeiter in Tagesstätten unterstützen Menschen, die Hilfe bei der Tagesstrukturierung und der sinnvollen Alltagsgestaltung benötigen. Ziel ist eine emotionale, kognitive und soziale Förderung des psychisch erkrankten Menschen.

Programm
Bei den Tagesstätten handelt es sich um regelmäßige, verbindliche Tagesprogramme. Die Bedürfnisse und Erfordernisse, die der Alltag an die kranken Menschen stellt, werden hierbei besonders berücksichtigt. Die Angebote werden individuell zwischen Mitarbeitenden und Patient*innen besprochen und richten sich nach den Zielen der zu betreuenden Person. Beispiele sind:

  • Alltägliche Arbeiten wie Kochen, Haushaltsführung, Budgetplanung werden gemeinsam übernommen.
  • Durch kreative Angebote im Bereich Ergotherapie wird dem Menschen geholfen, eingeschränkte Fähigkeiten in ihrer Durchführung zu stärken.
  • Eine vielfältige gemeinsame Freizeitgestaltung in den Bereichen Kultur, Natur, Musik und Bewegung.
  • Es finden viele Gespräche, in Einzel- oder Gesprächsgruppen, statt.
  • Es wird auf die Einhaltung von Arztterminen, ärztlichen Anordnungen und weiteren Verpflichtungen geachtet.
  • Der Patient/die Patientin soll motiviert werden, seinen/ihren Alltag möglichst eigenverantwortlich zu planen.

Finanzierung
Der Aufenthalt und die Begleitung in den Tagesstätten sind kostenlos. Gebühren werden nur für die Verpflegung erhoben. Ist die Tagesstätte für die Besucher*innen selbst nicht zu erreichen und wird ein Fahrdienst in Anspruch genommen, muss auch dieser selbst bezahlt werden.

Ansprechperson: Nadine Willgart (siehe unten)
Bereich: Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Sozialpsychiatrie

Tagesstruktur

Bewohnerinnen und Bewohner, die ein stationären Wohnangebot wahrnehmen oder im Ambulant Betreuten Wohnen angebunden sind, und nicht in der Lage sind, eine Werkstatt oder Tagesstätte zu besuchen, können zur Tagesstruktur kommen. So nehmen z.B. Menschen, die im Rentenalter sind und in Wohneinrichtungen leben, die Angebote der Tagesstruktur unserer Mitglieder wahr. 

Ziele der Tagesstruktur sind, den Tag zu strukturieren und eine Unterbrechung des Tagesablaufes herzustellen. In den folgenden Bereichen werden sie gefördert:

  • lebenspraktische Fähigkeiten wie die Planung und Zubereitung von Speisen, Grundlagen der Haushaltspflege
  • soziale Kompetenz: lernen, sich in einer Gruppe zu orientieren und von Gruppenmitgliedern lernen
  • Bewegung, zum Beispiel sportliche Aktivitäten, Spaziergänge
  • Gesundheit, Konflikttraining‚ Ernährungsberatung, Konzentrations- und Entspannungsübungen
  • Freizeitgestaltung, zum Beispiel Ausflüge, spielen, basteln
  • Bildungsangebote, etwa Psychoedukation, Grundlagen- und Vertiefungsangebote am PC/Internet
  • "Arbeits"-Angebot, zum Beispiel Gartenarbeit, werken
  • uvm.

Auch oder gerade in Zeiten, die einen krisenhaften Verlauf aufweisen, kann es sinnvoll sein, diese Maßnahmen weiter durchzuführen, um eine Stabilisierung des Menschen zu erreichen.

Ansprechperson: Sophia Horlamus (siehe unten)
Bereich: Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Sozialpsychiatrie

Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) sind Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Wer nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem Arbeitsmarkt tätig sein kann, findet hier eine Beschäftigung. Die Kernaufgaben der WfbM als Rehabilitationseinrichtung sind:

  • Angebot einer angemessenen beruflichen Bildung
  • Erhalt, Entwicklung, Erhöhung oder Wiedergewinnung der Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit
  • Weiterentwicklung der Persönlichkeit
  • Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Zahlung eines der Leistung angemessenen Arbeitsentgelts
  • Zur Erreichung dieser Ziele müssen die Werkstätten über ein möglichst breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen verfügen.

Ansprechperson: Volker Supe (siehe unten)
Bereich: Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Sozialpsychiatrie

Wohneinrichtungen (besondere Wohnformen)

Viele Menschen mit Behinderungen leben nach wie vor bei ihren Angehörigen. Doch wenn die Behinderung zu schwer ist oder die Eltern zu alt werden, um ihre Kinder pflegen und betreuen zu können, bieten die Dienste und Einrichtungen der Caritas im Bistum Münster Wohnmöglichkeiten an. 

Sie wollen ein möglichst "normales", familienähnliches Lebensumfeld bieten in kleinen, überschaubaren Gruppen. Der Trend geht bei den Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen seit Jahren zur Dezentralisierung. Häuser und Wohnungen werden verstreut in Gemeinden gebaut oder angemietet und entlasten damit die zentralen Wohneinrichtungen.

In rund 50 Wohneinrichtungen mit zahlreichen Nebenstellen bietet die Caritas in der Diözese Münster über 5.000 Plätze an. Bei unseren Mitgliedern finden Sie weitere Informationen oder die Vermittlung eines Platzes in einer Wohneinrichtung.

Ansprechpersonen: Volker Supe und Nadine Willgart (siehe unten)
Bereich: Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Sozialpsychiatrie

Wohnen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen/Teilhabebedarfen

Im Wohnen gibt es verschiedene Leistungsformen, die kurzfristige oder langfristige Entlastung für Familien mit Kindern mit Teilhabebedarfen/Behinderungen ermöglichen. Welches Wohnangebot am besten zum jeweiligen Kind oder Jugendlichen mit Behinderungen passt, kann mit dem Caritas-Wohnträger vor Ort ermittelt werden.

Im Kurzzeitbereich bieten die Dienste und Einrichtungen der Eingliederungshilfe Entlastungsmöglichkeiten und gemeinsame Gruppenerlebnisse für die Kinder und Jugendlichen.

Mögliche Anlässe können sein:

  • ein Krankenhausaufenthalt
  • ein Erholungsurlaub, um neue Kraft für die weitere Begleitung zu erlangen
  • Krisensituationen in der Familie
  • der Wunsch Geschwisterkinder für eine begrenzte Zeit in den Mittelpunkt zu stellen.

Im Langzeitbereich werden die Kinder ressourcen- und zielorientiert begleitet und sie erleben ein förderndes Zu-Hause in Ergänzung und mit weiterem Kontakt zur Herkunftsfamilie, die Selbstbestimmung sowie die Selbstwirksamkeit werden gefördert. Hier werden die Kinder häufig beim Erwachsenwerden begleitet und passende Perspektiven gemeinsam erarbeitet.

Einige Anbieter halten auch Trainingsappartements vor, in denen die Verselbstständigung erprobt und Kompetenzen ausgebaut werden können, bevor es dann in eine eigene Wohnung oder ein Betreutes Wohnangebot gehen kann.

Ansprechperson: Tatjana Lücke (siehe unten)
Bereich: Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Sozialpsychiatrie

Verwandte Themenfelder

Fort- und Weiterbildung Kindertagesbetreuung

Jugendhilfe und Schule

Kindertagesbetreuung

Prävention, Intervention und Aufarbeitung  


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Gesa Leestmann (Elternzeit)
Referentin für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
0251 8901-311
0175 9314305
0251 8901-311 0175 9314305
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Referentin Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Sozialpsychiatrie
0251 8901-332
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Referent für Wohnungslosigkeit, Rechtliche Betreuung, Bahnhofsmission und Schulden
0251 8901-294
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Bereichsleiter Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Sozialpsychiatrie
0251 8901-213
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