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Schwangerschaft und Familie 

In den Diensten und Einrichtungen der Mitglieder der Caritas für das Bistum Münster finden (werdende) Familien vielfältige Unterstützungsangebote. 

Die Mitarbeitenden in den Einrichtungen und Diensten beraten und unterstützen schwangere Frauen, Paare und Familien in verschiedenen Situationen oder Problemlagen. So beraten die Mitarbeitenden beispielsweise bei Fragen rund um die Themen Schwangerschaft, Adoption und Erziehung oder unterstützen Familien in Notsituationen vor Ort.

Themenfelder

Adoption und Pflegekinder

In der Diözese Münster gibt es 20 Verbände, Einrichtungen und Dienste, die Beratungen und Vermittlungen für Pflegefamilien, Pflegekinder und interessierte Pflegefamilien oder Pflegepersonen anbieten. An 7 dieser Dienste ist jeweils eine anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle angeschlossen, womit das Bistum Münster im NRW-Vergleich die höchste Anzahl der insgesamt 14 katholischen Dienste vorweisen kann.

Die Adoptions- und Pflegekinderdienste haben sich in der Kinder- und Jugendhilfe zu einer starken Säule entwickelt, da sie eine familiennahe Unterstützung und Betreuung für Kinder ermöglichen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Sie ermöglichen neben Bewerber- und Schulungsseminaren ebenfalls eine vertrauensvolle Vor- und Nachbereitung des Vermittlungsprozesses für Herkunftsfamilien und abgebende Mütter und Väter. Sie arbeiten eng mit den örtlichen Jugendämtern zusammen und verfügen als freie katholische Träger über ein großes Netzwerk an kooperierenden Stellen wie z. B. Schwangerschaftsberatungs- und Erziehungsberatungsstellen. 
Der Diözesancaritasverband Münster e. V. koordiniert die Zusammenarbeit der Mitgliedsorganisationen auf Bundes- (DVC) und Landesebene (Caritas NRW) sowie die Kooperation mit anderen Spitzenverbänden und öffentlichen Trägern. Die zuständigen Referent:innen unterstützen und beraten die Träger bei der Entwicklung  pädagogischer Konzepte und fördern den regionalen und überregionalen Dialog zur Erfüllung ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufgaben. Der DiCV Münster e. V. übernimmt somit eine wichtige Rolle bei der politischen Interessenvertretung und der Mitgestaltung sozialer Gesetzgebungen und Reformen. Die Träger der Adoptions- und Pflegekinderdienste werden in diesem Zusammenhang im Fachforum der Arbeitsgemeinschaft erzieherischer Hilfen (AGE) sowie dem Bundesverband katholischer Einrichtungen (BVkE) repräsentiert und politisch vertreten. 

Ansprechperson: Monja Schmidle (siehe unten)
Bereich: Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"

Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" ist 1984 gegründet worden, um schwangeren Frauen in Notlagen unbürokratisch zu helfen.

Die Bundesstiftung vergibt die Mittel je nach Einwohnerzahl an die Bundesländer, die für die weitere Verteilung verantwortlich sind. Die meisten Bundesländer haben dazu eigene Landesstiftungen gegründet. Die Bundesländer Hessen, Saarland, Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen (NRW) haben aus politischen Gründen entschieden, die Bundesstiftungsmittel nicht in eigener Regie zu verteilen.

Caritas und Diakonie war und ist es ein großes Anliegen, dass die Mittel der Bundesstiftung auch in NRW verteilt werden können. Deshalb wurde dem Caritasverband für die Diözese Münster die Geschäftsführung als Zuwendungsempfänger für NRW übertragen, die von Monika Brüggenthies verantwortet wird. Außer Caritas und Diakonie sind die Beratungsstellen von AWO, Donum Vitae sowie einiger Städte und Landkreise in die Verteilung einbezogen.

Für werdende Mütter in Notlagen wurden 2008 in NRW rund 20 Millionen Euro für etwa 32.000 Anträge über die 181 Schwangerschaftsberatungsstellen in kirchlicher, freier oder kommunaler Trägerschaft vergeben. Über den Antrag auf Hilfe entscheidet die Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort. Dazu müssen die Einkommensverhältnisse offen gelegt werden.

Aus Mitteln der Stiftung können für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und Geburt sowie der Pflege und Erziehung eines Kleinkindes entstehen, Hilfen gewährt werden, insbesondere für: die Erstausstattung des Kindes, die Weiterführung des Haushaltes, die Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung des Kleinkindes.

Höhe und Dauer der Unterstützung richten sich nach den besonderen Umständen der persönlichen Lage. Voraussetzung für die Hilfe sind: eine bestehende Schwangerschaft, eine persönliche finanzielle Notlage, eine Beratung durch eine Schwangerschaftsberatungsstelle und dortiger Antrag auf Hilfe durch die Bundesstiftung vor der Entbindung sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.

Zuschüsse aus der Bundesstiftung sind nur zulässig, wenn die notwendige Hilfe auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist oder nicht ausreicht. Die Mittel der Stiftung sind nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen wie beispielsweise aus dem SGB II/XII anzurechnen. Auf die Stiftungsmittel, die nachrangig gewährt werden, besteht kein Rechtsanspruch.

Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen folgender Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sind an der Verteilung der Bundesstiftungsmittel beteiligt, hier können die Kontaktdaten der örtlichen Beratungsstellen eingesehen beziehungsweise erfragt werden:

  • Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe
  • Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Mittelrhein e.V.
  • Arbeiterwohlfahrt Ostwestfalen-Lippe
  • Arbeiterwohlfahrt Westliches Westfalen
  • Donum Vitae, NRW
  • Diözesancaritasverband Aachen
  • Diözesancaritasverband Essen
  • Diözesancaritasverband Paderborn
  • Diözesancaritasverband Köln 
  • Diözesancaritasverband Münster 
  • Paritätischer Wohlfahrtsverband NRW

Darüber hinaus können Anträge bei kommunalen Schwangerschaftsberatungsstellen gestellt werden. 

Merkblätter

  • Merkblatt Englisch
  • Merkblatt Deutsch
  • Merkblatt Albanisch
  • Merkblatt Arabisch
  • Merkblatt Bulgarisch
  • Merkblatt Französisch
  • Merkblatt Persisch
  • Merkbatt Rumänisch
  • Merkblatt Russisch
  • Merkblatt Türkisch

Arbeitshilfen

  • Formulierungsvorschlag für ein Anschreiben
  • Schreiben an die Schwangerschaftsberatungsstellen
  • Schreiben an den DiCV Münster vom 19.7.2010
  • Kontopfändungsschutz: Auswirkungen der Neuregelungen auf die Auszahlung von Stiftungsmitteln
  • Informationsblatt zum Kontopfändungsschutz und Musterantrag für das Vollstreckungsgericht

Ansprechperson: Monika Brüggenthies (siehe unten)
Bereich: Gesellschaft und Zusammenhalt

Erziehungsberatung

Im Bereich der Caritas für das Bistum Münster gibt es 22 Erziehungsberatungsstellen. Fast alle dieser Beratungsstellen haben sich am Aus- und Aufbauprogramm der spezialisieren Beratung beteiligt und haben eine entsprechende Beratungsstelle etabliert. Die Beratungsstellen der uns angeschlossenen Dienste und Einrichtungen beraten und helfen Familien, Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Eltern sowie Alleinerziehenden bei ganz unterschiedlichen Beratungsanliegen. In den Beratungsstellen vor Ort arbeiten qualifizierte Berater:innen aus den Fachbereichen Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Heilpädagogik. 

Neben dem unterstützen und beraten die Beratungsstellen auch die Bezugspersonen wie beispielsweise Erzieherinnen oder Lehrerinnen. Die Beratungsstellen weisen vielfältige Netzwerke und Kooperationen auf und arbeiten, wenn nötig und gewünscht, mit weiteren Aktoren vor Ort, wie beispielsweise der Sucht- oder Schuldnerberatung, der ambulanten Erziehungshilfe, der Sozialpädagogischen Familienhilfe, den Tagesgruppen oder den Einrichtungen der Erziehungshilfe zusammen. 

Der Hauptschwerpunkt der Beratungsanliegen - mit etwa 76% - liegt im Bereich der Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII. Aber auch Beratungen in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII) sind häufig Thema einer Erziehungsberatung. Die Beratung in den Erziehungsberatungsstellen vor Ort findet in unterschiedlichen Beratungssettings statt. 

Als Spitzenverband vertreten wir sozialpolitisch die Anliegen der Erziehungsberatungsstellen, ermöglichen Vernetzung, planen Fachveranstaltungen und beraten und unterstützen die Beratungsstellen vor Ort. 

Ansprechperson: Inga Niemann (siehe unten)
Bereich: Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Familienpflege

Das Angebot der Familienpflege richtet sich an Familien, die durch Krankheit eines Elternteils vorübergehend die Versorgung und Betreuung der Kinder nicht sicherstellen können. Gründe hierfür können zum Beispiel Krankenhausaufenthalte oder Risikoschwangerschaften, die mit viel liegen verbunden sind, sein. Um eine qualifizierte Familienpflege einsetzen zu können, müssen andere Betreuungsmöglichkeiten ausgeschlossen sein. Die Übernahme der Kosten erfolgt je nach familiärer Situation durch die Krankenkasse oder den öffentlichen Jugendhilfeträger vor Ort. Die Mitarbeitenden der Familienpflegedienste beraten und informieren zu den unterschiedlichen Möglichkeiten.

Ansprechperson: Inga Niemann (siehe unten)
Bereich: Altenhilfe

Kurberatungsstellen

Im Bistum Münster gibt es 28 Kurberatungsstellen, die Personen in Erziehungs- und Pflegeverantwortung bei der Antragsstellung einer gesetzlichen Vorsorge- und Rehamaßnahme nach §24 und §41 SGB V kostenfrei unterstützen.

Die Beratungsstellen arbeiten nach dem Prinzip der therapeutischen Kette, welches eine umfangreiche Beratung in der Vorsorge zur Kurmaßnahme sowie Nachsorge nach dem Aufenthalt vorsieht. Während des Antragsverfahrens ermitteln die Mitarbeitenden im gemeinsamen Gespräch den geeigneten Behandlungsschwerpunkt für eine Kurklinik und bemühen sich um einen Platz zum Wunschtermin der Adressat:innen. Die Schwerpunkte der Kliniken sind dabei vielfältig (z. B. Long Covid, Trauer, Adipositas, Atemwegserkrankungen etc.) und richten sich sowohl nach den Bedarfen der Mütter, Väter, Kinder oder pflegenden Angehörigen.

Die Kurberatungsstellen der Caritas sowie weitere Trägergruppen sind dem Müttergenesungswerk Deutschland (MGW) angeschlossen. Als Stiftung setzt sich das MGW bundesweit mit über 1000 Beratungsstellen und 70 anerkannten Kliniken für die Gesundheit von Menschen in Erziehungs- und Pflegeverantwortung ein und unterstützt unter anderem mit Spendensammlungen und politischer Arbeit.
Der Diözesancaritasverband Münster e. V. unterstützt die Beratungsstellen neben der Beratung in Regionalkonferenzen auf der Bundes- und Landesebene. Die Gremienarbeit findet sowohl im Fachausschuss der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG NRW FW) als auch über die Caritas NRW statt. Darüber hinaus koordiniert der Diözesancaritasverband in der Geschäftsführung den Dialog in der katholischen Arbeitsgemeinschaft Müttergenesung Münster e. V. (KAG Münster) und vertritt die Interessen von Berater:innen, Müttern und Vätern über die Bundesgeschäftsstelle (KAG Müttergenesung). Das ehrenamtliche Gremium in Münster setzt sich aus engagierten Mitgliedern der regionalen Frauenverbände und Vertreterinnen der Beratungsstellen zusammen. Seit über 80 Jahren treten die Mitglieder sowie ausgewählte Kliniken im KAG-Trägerverbund für die politischen Interessen, Serviceleistungen, Fortbildungen in den Beratungsstellen und gemeinsames Marketing für angeschlossene Kliniken ein.

Ansprechperson: Monja Schmidle (siehe unten)
Bereich: Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Schwangerschaftsberatung

In der Diözese Münster gibt es 14 katholische Schwangerschaftsberatungsstellen mit ca. 84 Berater:innen, die vor Ort schwangere Frauen, Paare und Familien psychosozial beraten. Im Mittelpunkt der Schwangerschaftsberatung stehen die Lebensperspektiven und alle Sorgen und Nöte der Klient:innen. Schwangerschaftsberatung kann unabhängig von einer Schwangerschaft, vor und während einer Schwangerschaft als auch nach Geburt bis zur Vollendung des 3. Lebensjahrs in Anspruch genommen werden. 

Die Schwangerschaftsberatungsstellen der uns angeschlossenen Dienste und Einrichtungen - beraten bis zu 8.000 Klientinnen zu verschiedensten Beratungsanlässen. Insbesondere die finanzielle Notlage vieler Frauen ist eine stetig wiederkehrende Problematik. Unter anderem durch die Bundesstiftung Mutter und Kind und den Bischofsfonds kann den Frauen und Familien eine finanzielle Unterstützung gewährt werden. 

Als Spitzenverband vertreten wir sozialpolitisch die Anliegen der Schwangerschaftsberatungsstellen, ermöglichen Vernetzung, planen Fachveranstaltungen und beraten und unterstützen die Beratungsstellen vor Ort. Dabei liegt unter anderem ein großer Schwerpunkt auf der Unterstützung der Berater:innen bei sozialrechtlichen Fragestellungen (Ansprüche im Sozialrecht für Mutter und Kind). 

Ebenso übernehmen wir als Spitzenverband, die Rolle des Zuwendungsempfängers der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens " für das Land NRW. Aus politischen Gründen hat sich das Land NRW dazu entschieden, die Geschäftsführung als Zuwendungsempfänger der Bundesstiftung nicht in eigener Regie zu übernehmen, sondern hat diese Aufgabe dem DiCV Münster e.V. übertragen. Monika Brüggenthies (siehe unten) hat die Geschäftsführung übernommen. 

Über die Stiftung werden in NRW jährlich rund 20 Millionen Euro an werdende Mütter in Notlagen vergeben. An dieser Vergabe sind unter anderem die kath. Schwangerschaftsberatungsstellen in der Diözese Münster beteiligt. Zudem sind auch kommunale Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen der anderen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege an der Vergabe beteiligt. 

Ansprechperson: Elena Monin (siehe unten)
Bereich: Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Sozialrechtliche Beratung der Schwangerschaftsberatungsstellen

Schwangerschaft und Geburt lösen auch sozialrechtliche Fragen aus. Schwangerschaftsberater*innen sind oftmals erste Ansprechpersonen bei Klärung der Auswirkungen von Schwangerschaft und Kinderbetreuung auf Arbeitslosengeld und Bürgergeld, bei Fragen zu den finanziellen Leistungen während des Mutterschutzes, Krankenversicherungsschutz und zu den Voraussetzungen von Elternzeit und Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss.

Trotz des Ausstiegs der katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen aus dem staatlichen System der Schwangerschaftskonfliktberatung Anfang 2001 wurde das qualifizierte und anspruchsvolle Beratungsangebot für schwangere Frauen und Familien fortgesetzt und ergänzt durch die sozialrechtliche Beratung. 

Die Arbeit der katholischen Beratungsstellen im Bistum Münster (Siehe dazu Themenfeld Schwangerschaftsberatung) orientiert sich seit dem 01.01.2001 an den Bischöflichen Richtlinien vom 26.09.2000 und den konkreten Vorgaben für die Schwangerschaftsberatung in der Diözese Münster für die katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen, veröffentlicht im Kirchlichen Amtsblatt vom 01.02.2000. Gesetzlich regelt § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes einen Beratungsanspruch für Frauen und Männer, der unter anderem auch Informationen über soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, insbesondere finanzielle Leistungen sowie Hilfe bei Suche nach Wohnung, Arbeits- und Ausbildungsplatz oder deren Erhalt umfasst (§ 2 Abs. 2 Ziff. 4), aber auch Informationen über die Rechte im Arbeitsleben (§ 2 Abs. 2 Ziff. 2). Außerdem sind die Beratungsstellen verpflichtet, Schwangere bei der Geltendmachung von Ansprüchen zu unterstützen (§ 2 Abs. 2).

Dabei werden sie durch die Sozialjuristin unterstützt. Die Schwangerenberater*innen filtern aus dem Beratungsgespräch die rechtlichen Probleme heraus und legen sie der Sozialjuristin zur juristischen Klärung und Erläuterung vor. Es wird gemeinsam überlegt, mit welchem Schritt der Klientin oder dem Klienten am besten weitergeholfen werden kann. Nach Klärung von Existenzsicherungsfragen können weitere psychosoziale Aspekte in der Beratung thematisiert werden.

Mit dem Handbuch "Ansprüche im Sozialrecht für Mütter und Kinder" werden konkrete Fragen aus der Schwangerschaftsberatung erläutert. Es gibt Antworten auf die über 30 Jahre alte und fortdauernde Beobachtung des ersten Armutsberichts des DiCV Münster "Arme haben keine Lobby". Unsere Forderung, das Sozialrecht zu vereinfachen, haben wir nicht erreicht - aber wir können es erklären.

Ansprechperson: Birgit Große Stetzkamp (siehe unten)
Bereich: Recht

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Ambulante Hilfen zur Erziehung 

Fort- und Weiterbildung Kindertagesbetreuung

Jugendhilfe und Schule 

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Frau mit schulterlangen mittelblonden Haaren lächelt
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0251 8901-251
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Monja Schmidle
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