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  • Prävention, Intervention und Aufarbeitung

Prävention, Intervention und Aufarbeitung

In allen Feldern der sozialen Arbeit vertrauen sich Menschen den Einrichtungen und Diensten der Caritas im Bistum Münster an oder werden Ihnen anvertraut. Den Kontakt mit Menschen, die schutz- oder hilfebedürftig sind, achtsam, wertschätzend und sensibel zu gestalten ist unabdingbar. Dabei jeglicher Form von Gewalt vorzubeugen, ist ein fester Bestandteil der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

Um sichere Räume für schutz- oder hilfebedürftige Menschen schaffen und erhalten zu können, braucht es 

  • Maßnahmen zur Stärkung der schutz- oder hilfebedürftigen Menschen einschließlich der Einbeziehung des Umfeldes wie z. B. Eltern, Angehörige oder gesetzliche Betreuungen, 
  •  schützende Strukturen, Prozesse und Maßnahmen zur Vorbeugung von Gewalt, wie z. B. die Sensibilisierung und Qualifizierung von Mitarbeitenden sowie den Abbau von Risiken, die in der Struktur der Organisation selbst liegen,
  •  aktives Hinschauen und Handeln bzw. Intervention bei jeglicher Wahrnehmung von Grenzverletzungen oder Übergriffen sowie 
  •  eine kompetente Nachsorge und Aufarbeitung.
Themenfelder

Präventionsordnung

Neben fachspezifischen gesetzlichen Vorgaben zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt von Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürften Erwachsenen wird die Präventionsarbeit der Caritas im Bistum Münster auf der Basis der Präventionsordnung der NRW-Bistümer in der Fassung vom 1. Mai 2022 gestaltet. Die Präventionsordnung schafft verbindliche Standards für einen grenzachtenden Umgang mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen.

Präventionsordnung NRW

Ansprechperson: Annika Fiege (siehe unten)
Bereich: Gesellschaft und Zusammenhalt

Institutionelles Schutzkonzept

Die Präventionsordnung legt fest, dass jeder kirchliche und caritative Rechtsträger ein zielgruppengerechtes und lebensweltorientiertes Institutionelles Schutzkonzept (ISK) gegen (sexualisierte) Gewalt zu entwickeln und umzusetzen hat. 
Grundlage eines ISK bildet die Analyse der Schutz- und Risikofaktoren der Organisation. Anschließend werden unter Mitwirkung aller Beteiligten (z. B. Führungskräfte, Präventionsfachkraft, Mitarbeitende, schutz- oder hilfebedürftigen Menschen bzw. deren Angehörige und/oder gesetzlichen Vertreter*innen) die notwendigen Strukturen, Prozesse, Regelungen und Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt und zum Umgang mit grenzverletzendem oder übergriffigem Verhalten abgeleitet und im ISK beschrieben. Dazu zählen:

  • § 4 Personalauswahl und -entwicklung, 
  • § 5 Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung, 
  • § 6 Verhaltenskodex, 
  • § 7 Beschwerdewege, 
  • § 8 Qualitätsmanagement, 
  • § 9 Präventionsschulungen und 
  • § 10 Maßnahmen zur Stärkung schutz- oder hilfebedürftiger Menschen

Das ISK wird durch den kirchlichen Rechtsträger in Kraft gesetzt und den Präventionsbeauftragten des Bistums Münster bzw. im DiCV zur fachlichen Prüfung der § 4 bis 10 vorgelegt.

Ansprechperson: Annika Fiege (siehe unten)
Bereich:
 Gesellschaft und Zusammenhalt

Präventionsfachkraft

Jede kirchliche oder caritative Einrichtung verfügt nach der Präventionsordnung über mindestens eine Präventionsfachkraft. Die zuständige Präventionsfachkraft ist bekannt zu machen und vom Rechtsträger zu benennen. 
Die Präventionsfachkraft ist eine Funktion innerhalb des Rechtsträgers, die das Thema Prävention (sexualisierter) Gewalt intern beratend und begleitend in den Blick nimmt. Sie berät, begleitet und informiert über notwendige präventive Maßnahmen. Die Präventionsfachkraft ist in ihrer Rolle ansprechbar für Mitarbeitende, schutz- oder hilfebedürftige Menschen sowie deren Umfeld (z. B. Eltern, Angehörige oder gesetzlichen Betreuer*innen). Sie gibt Rückmeldungen über gelingende Präventionsarbeit, möglichen Verbesserungsbedarf oder notwendige Reaktionen bei problematischen Situationen bzw. Risikofaktoren an die verantwortliche(n) Person(n) des Rechtsträgers. Im Verdachtsfall kann die Präventionsfachkraft als interne Ansprechperson Betroffene und Mitarbeitende in einer Lotsenfunktion unterstützen. Sie kennt die Vorgehensweisen im Verdachtsfall und alle Ansprechpersonen. 
Die Präventionsfachkräfte werden regelmäßig zu Qualitätszirkeln und Netzwerktreffen eingeladen, um aktuelle Informationen zu teilen und Erfahrungsaustausch zu fördern.

Präventionsfachkraft der NRW-(Erz)Bistümer | PDF

Ansprechperson: Annika Fiege (siehe unten)
Bereich:
 Gesellschaft und Zusammenhalt

Präventionsschulungen

Die bewusste Haltung und ein grenzachtender Umgang aller Mitarbeitenden sind entscheidende Grundlagen zur Vorbeugung von (sexualisierter) Gewalt. Präventionsschulungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung, Qualifizierung und Stärkung der Handlungskompetenz von Mitarbeitenden. Die Reflexion von eigenem Verhalten und die Auseinandersetzung mit eigenen und fremden Grenzen sind Bestandteile von Präventionsschulungen. Präventionsschulungen sind für alle Mitarbeitenden, ehrenamtlich tätigen Personen sowie Mandatsträger:innen in unterschiedlicher Intensität verpflichtend. Kirchliche Rechtsträger tragen die Verantwortung für die Umsetzung und Dokumentation.
Präventionsschulungen können durch qualifizierte Schulungsreferent:innen als Präsenzveranstaltungen oder im Format des Blended Learning durchgeführt werden.

Blended Learning
Die fünf Caritasverbände für die (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Paderborn und Münster haben gemeinsam ein kombiniertes Lernangebot aus einem Onlineseminar (zum Selbst-Lernen mit Abschlusstest und Zertifikat) und einer Präsenzeinheit (in eigener Organisation) geschaffen, welches auf der aktuell gültigen Präventionsordnung der (Erz-)Bistümer NRWs basiert. Damit können Mitarbeitende und Ehrenamtliche in verschiedenen Arbeitsfeldern zeitnah und effektiv geschult werden:

  • Prävention (sexualisierter) Gewalt in der Alten-, Behinderten- und Gesundheitshilfe
  • Prävention (sexualisierter) Gewalt in der Kinder-, Jugend- und Familienhilf
  • Prävention (sexualisierter) Gewalt in  Verwaltung und Service

Flyer: Blended Learning "Prävention von (sexualisierter) Gewalt" | PDF

Hier geht es zum Online-Angebot auf dem caritascampus, einer E-Learning-Plattform in Kooperation mit dem Diözesancaritasverband für das Erzbistum Köln.

Präventionsschulungen für die katholischen Tageseinrichtungen für Kinder
Eine zweitägige Präventionsschulung ist für die mehr als 7000 Mitarbeitenden in den katholischen Kindertagesstätten verpflichtend. Das Schulungsformat kann frei gewählt werden. Dabei können sich die Kindertageseinrichtungen zwischen Angeboten für Leitungskräfte, Mitarbeitende oder Teamschulungen entscheiden. Für die Mitarbeitenden der katholischen Tageseinrichtungen für Kinder bietet der Diözesancaritasverband Präventionsschulungen von sexualisierter Gewalt an. Die Teilnehmenden erhalten dort grundlegende Informationen über die psychosexuelle Entwicklung von Kindern sowie den Umgang mit Nähe und Distanz. Weitere Inhalte der zweitägigen Schulung sind die Prävention von sexualisierter Gewalt, Täterstrategien, mögliche Dynamiken der Opfer und rechtliche Grundlagen. Ziel ist es, die Mitarbeitenden zu sensibilisieren und in ihrer. Sie sollen Kinder und ihre Familien kompetent begleiten können, mögliche Verdachtsfälle frühzeitig erkennen und Klarheit im weiteren Umgang schaffen.

Vertiefungsschulungen
Um das Wissen regelmäßig aufzufrischen bzw. zu erweitern und das Thema Prävention von sexualisierter Gewalt bei allen Mitarbeitenden präsent zu halten, muss in einer angemessenen Frist, spätestens alle fünf Jahre, eine Vertiefungsveranstaltung belegt werden. Der caritative Rechtsträger trägt die Sorge für die Teilnahme.

Themen für Vertiefungsschulungen | PDF

Arbeitshilfe zum grenzachtenden Umgang
In einem mehrjährigen Prozess hat die Arbeitsgemeinschaft der Erziehungshilfen in der Diözese Münster (AGE) eine Arbeitshilfe zum grenzachtenden Umgang entwickelt. Sie enthält Handlungskonzepte für eine gewaltfreie Erziehung, Betreuung und Beratung und für einen sicheren Umgang bei Fehlverhalten. Die Arbeitshilfe dient der Entwicklung und Implementierung institutioneller Schutzkonzepte in den Diensten und Einrichtungen der Erziehungshilfe und ist gleichzeitig eine Grundlage für die geforderten Schulungen gemäß Präventionsordnung.

 

Ansprechperson: Annika Fiege (siehe unten)
Bereich: Gesellschaft und Zusammenhalt

Sexuelle Bildung

Sexuelle Bildung ist ein bedeutender Bestandteil der professionellen Arbeit, durch die Selbstbestimmung und Selbstschutz der anvertrauten Minderjährigen bzw. schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen gestärkt wird. Sexuelle Bildung gilt daher auch als Maßnahme zur Vorbeugung von sexualisierter Gewalt und soll beispielsweise als Schnittstellenthema in Präventionsschulungen aufgegriffen werden. Darüber hinaus können sexuelle sowie geschlechter- und kultursensible Bildung auf eine entsprechende Organisationskultur hinwirken. 

Ansprechperson: Annika Fiege (siehe unten)
Bereich: Gesellschaft und Zusammenhalt

Intervention

Für den Fall von Grenzverletzungen oder Übergriffen sind von allen Rechtsträgern interne und externe Beratungsmöglichkeiten sowie Melde- und Beschwerdewege vorzuhalten. Diese gelten für alle schutz- oder hilfebedürftigen Menschen, Angehörige, gesetzliche Betreuer:innen sowie für haupt- und ehrenamtlich Tätige und sind bekannt zu machen.

Die Melde- und Beschwerdewege benötigen eine Rechtsgrundlage, die im Kontext der Caritas entweder die Leitlinien des Deutschen Caritasverbandes (DCV) für den Umgang mit sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte in den Diensten und Einrichtungen seiner Gliederungen und Mitgliedsorganisationen (DCV-Leitlinien) oder die Interventionsordnung des Bistums Münster sein kann. Bei der konkreten Beschreibung der Melde- und Beschwerdewege eines Rechtsträgers ist auf ein transparentes Verfahren mit klarer Regelung der Abläufe und Zuständigkeiten und auf die Dokumentationspflicht Wert zu legen. 

Verfahrensbeschreibung zu den DCV-Leitlinien | PDF

Hier geht es zu den Ansprechpersonen bei Fällen sexuellen Missbrauchs im Bistum Münster.

Ansprechperson: Annika Fiege (siehe unten)
Bereich: 
Gesellschaft und Zusammenhalt

Hilfe für Betroffene von (sexualisierter) Gewalt

Als Caritas sind wir uns unserer Verantwortung für die uns anvertrauten Menschen bewusst. Wir arbeiten intensiv an einer Kultur der Achtsamkeit und daran, allen Formen von Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, vorzubeugen.
Zentraler Bestandteil ist die Weiterentwicklung und Umsetzung unseres Institutionellen Schutzkonzeptes, zum Beispiel die Schulung unserer Mitarbeitenden. Wir wollen den Blick in die Zukunft richten und uns auch mit der Geschichte unserer Einrichtungen auseinandersetzen.
Wir möchten den Menschen, die von uns betreut werden oder wurden, die Möglichkeit zum Gespräch eröffnen. Wenn Sie in der Vergangenheit dem Thema (sexualisierter) Gewalt direkt oder indirekt begegnet sind, Erfahrungen gemacht haben oder betroffen sind, machen wir Ihnen hiermit ein ganz konkretes Gesprächsangebot. Dieses gilt auch ausdrücklich für Angehörige oder andere nahestehende Personen. Über die nachfolgend dargestellten Möglichkeiten können Sie ganz individuell Kontakt aufnehmen, ein Gespräch suchen oder eine anonyme Meldung machen.

Zur Webseite: Kontakt und Hilfe bei (sexualisierter) Gewalt

Ansprechperson: Annika Fiege (siehe unten)
Bereich: Gesellschaft und Zusammenhalt

„Verschickungskinder“ – Kinderkuren in der Nachkriegszeit

Die Bezeichnung "Verschickungskinder" beschreibt Kinder, die auf Anraten von Kinderärzt:innen seit der Nachkriegszeit bis weit in die 80iger Jahre alleine, ohne Begleitung ihrer Eltern, in Kindererholungsheime/Kinderheilstätten geschickt wurden. 
Die Gesundheit der Kinder sollte stabilisiert werden. Viele Kinder erlebten jedoch eine traumatisierende Zeit mit schweren psychischen und physischen Misshandlungen, die für viele einen lebenslangen Leidendruck zur Folge hat. Die Anerkennung des Leids und die Aufarbeitung dieser Erfahrungen ist auch der Caritas in NRW ein wichtiges Anliegen. Wir unterstützen bei der Recherche nach möglichen Ansprechpersonen und bei der Suche nach Dokumenten/Akten.
Auf Landesebene arbeiten wir beim "Runden Tisch Verschickungskinder des MAGS NRW" an der Aufarbeitung mit. 
Auf Bundesebene arbeiten wir beim Themennetzwerk des Deutschen Caritasverbandes "Kinderkuren in der Nachkriegszeit" mit und unterstützen das Forschungsprojekt unter Leitung von Prof.Dr. Alexander Nützenadel, Sozial- und Wirtschaftshistoriker an der Humboldt-Universität zu Berlin. Ergebnisse der wissenschaftlichen Aufarbeitung sollen bis Ende 2025 vorliegen und veröffentlicht werden.

Ansprechpersonen und Links

  • Deutscher Caritasverband
    Kinderkuren und Verschickungskinder - die systematische Aufarbeitung ist notwendig 
    Ansprechpartnerin im DCV: Heidrun Koop, Geschäftsführung
    Themennetzwerk „Kinderkuren in den Nachkriegsjahrzehnten“
    Caritas-Bundesverband Kinder- und Jugendreha e.V. (CKR)
     Geschäftsstelle: Lorenz-Werthmann-Haus | Karlstraße 40 | 79104 Freiburg i.Br.
    Telefon +49 (0)761/200 221
  • Verschickungskinder. Das verlassene Trauma - Landeskoordination NRW
    Landeskoordination - Nordrhein-Westfalen - Düsseldorf
    Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen: Detlef Lichtrauter
    detlef.lichtrauter@akv-nrw.de
  •  Aufarbeitung Kinderverschickungen in NRW
    Wir sind Betroffene - Kinderverschickungen in NRW
    Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen: Detlef Lichtrauter
  • Runder Tisch
    Runder Tisch in NRW
    Ansprechpartner im Ministerium: Christian Fritsch
    Stabsstelle der Landesinitiative Gewaltschutz
    Geschäftsstelle der Landesinitiative Gewaltschutz
    Arbeitsgruppe Aufarbeitung und Anerkennung
    Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
    Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
    Telefon: (0211) 855-3336 
    E-Mail: christian.fritsch@mags.nrw.de
  •  Studie von Prof. Dr. Marc von Miquel
    sv:dok, Dokumentations- und Forschungsstelle der Sozialversicherungsträger  
  • Film aus der ARD Mediathek vom 2. Juli 2023
    Verschickungskinder - Missbrauch und Gewalt bei Kinderkuren

Ansprechperson: Monika Brüggenthies (siehe unten)
Bereich: Gesellschaft und Zusammenhalt

Bearbeitung von Gewalt- und Missbrauchserfahrungen (Aufarbeitung)

Im Kontext der Bearbeitung von Gewalt- und Missbrauchserfahrungen können Institutionen die Handlungsempfehlungen des Diözesancaritasverbandes als Unterstützung heranziehen. Für Interne Ansprechpersonen stehen ein Kurzleitfaden für Gespräche, ein Dokumentationsbogen sowie eine Übersicht von Beratungsstellen zur Verfügung.

Verwandte Themenfelder

Kontakt und Hilfe bei (sexualisierter) Gewalt

Gewalt, Gewaltschutz


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Kontakt



Frau mit kurzem Haar und Brille
Annika Fiege
Referentin für die Umsetzung der Präventionsordnung in den Einrichtungen der Gesundheitshilfe
0251 8901-380
0251 8901-380
fiege@(BITTE ENTFERNEN)caritas-muenster.de
Brüggenthies
Monika Brüggenthies
Leitung Bereich Gesellschaft und Zusammenhalt
0251 8901-264
0251 8901-264
brueggenthies@(BITTE ENTFERNEN)caritas-muenster.de
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