Neben fachspezifischen gesetzlichen Vorgaben zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt von Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürften Erwachsenen wird die Präventionsarbeit der Caritas im Bistum Münster auf der Basis der Präventionsordnung der NRW-Bistümer in der Fassung vom 1. Mai 2022 gestaltet. Die Präventionsordnung schafft verbindliche Standards für einen grenzachtenden Umgang mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen.
Ansprechperson: Annika Fiege (siehe unten)
Bereich: Gesellschaft und Zusammenhalt