Für die Caritas zu arbeiten, heißt, beim größten sozialen Arbeitgeber zu arbeiten. Die AVR sind das zentrale Instrument zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen und bilden die Grundlage der Dienstverträge im kirchlichen Bereich. Alle Regelungen der AVR werden von der arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (AK) beschlossen. Das Gremium ist paritätisch besetzt mit Vertreter*innen der Mitarbeitendenseite und Dienstgeberseite.
Wir beraten und begleiten Dienstgeber bei allen aufkommenden arbeitsrechtlichen Fragen und Konflikten im gesamten Verlauf des Dienstverhältnisses mit dem Ziel einer AVR-konformen Rechtsanwendung und Konfliktlösung.
Angeboten wird die rechtliche Beratung zu den AVR, zum allg. Arbeitsrecht, zur MAVO, sowie zur Fortbildung von Mitarbeitenden und Personalverantwortlichen. Die rechtliche Vertretung sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich rundet das Angebot ergänzend ab.
Ansprechpersonen: Ursula Meer, Stefanie Haase-Geuking und Eva Bendick (siehe unten)
Bereich: Recht