Institutionelles Schutzkonzept
Die Präventionsordnung legt fest, dass jeder kirchliche und caritative Rechtsträger ein zielgruppengerechtes und lebensweltorientiertes Institutionelles Schutzkonzept (ISK) gegen (sexualisierte) Gewalt zu entwickeln und umzusetzen hat.
Grundlage eines ISK bildet die Analyse der Schutz- und Risikofaktoren der Organisation. Anschließend werden unter Mitwirkung aller Beteiligten (z. B. Führungskräfte, Präventionsfachkraft, Mitarbeitende, schutz- oder hilfebedürftigen Menschen bzw. deren Angehörige und/oder gesetzlichen Vertreter*innen) die notwendigen Strukturen, Prozesse, Regelungen und Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt und zum Umgang mit grenzverletzendem oder übergriffigem Verhalten abgeleitet und im ISK beschrieben. Dazu zählen:
- § 4 Personalauswahl und -entwicklung,
- § 5 Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung,
- § 6 Verhaltenskodex,
- § 7 Beschwerdewege,
- § 8 Qualitätsmanagement,
- § 9 Präventionsschulungen und
- § 10 Maßnahmen zur Stärkung schutz- oder hilfebedürftiger Menschen
Das ISK wird durch den kirchlichen Rechtsträger in Kraft gesetzt und den Präventionsbeauftragten des Bistums Münster bzw. im DiCV zur fachlichen Prüfung der § 4 bis 10 vorgelegt.
Ansprechperson: Annika Fiege (siehe unten)
Bereich: Gesellschaft und Zusammenhalt