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Pressemitteilung Berlin

Caritas fordert einkommensabhängige Kindergrundsicherung

„Die Entscheidung für Kinder darf nicht dazu führen, dass Familien zur Sicherung ihrer Existenz auf Hartz IV angewiesen sind. Familien mit geringem Einkommen und Alleinerziehende müssen finanziell gestärkt werden“, fordert Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der heutigen Verabschiedung des Existenzminimumberichts im Kabinett.

Erschienen am:

28.01.2015

Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Pressestelle
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 284447-42
+49 30 284447-42
pressestelle@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de
http://www.caritas.de/presse
  • Beschreibung
Beschreibung

Aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes (DCV) ist der Kinderzuschlag ein wirksames Instrument, um die Existenz von Familien und Kindern zu sichern. Doch noch immer profitieren zu wenige Familien von dieser Leistung. Die Einkommensgrenzen, innerhalb derer der Kinderzuschlag gezahlt wird, sind zu eng gefasst. „Um arme Familien besser zu unterstützen, fordern wir daher, den Kinderzuschlag zu einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung auszubauen“, so Neher.

Der DCV hat hierzu konkrete Vorschläge erarbeitet. Deren Umsetzung würde dazu führen, dass mehr Familien vom Kinderzuschlag profitieren und die verdeckte Armut von Familien gelindert wird. Auch das „Hin- und Herschieben“ von Familien zwischen Jobcenter und Familienkasse könnte beendet werden. Mindestens 113.000 Familien mehr als heute würden dann vom Kinderzuschlag profitieren. Dies würde nach Schätzungen der Caritas etwa 168 Millionen Euro mehr im Jahr kosten. Auch für Alleinerziehende wäre es eine deutliche Verbesserung: rund 38 Prozent mehr als heute hätten dann Anspruch auf den Kinderzuschlag.

„Eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung wäre ein wichtiger Schritte, um Familien zu stärken“, betont Neher. Auch würde der Wegfall der derzeitigen starren Höchsteinkommensgrenze – wie von der Caritas gefordert – sich für Familien und die Kinder lohnen. Nach aktuellem Stand verliert eine Familie sofort den Anspruch auf den Kinderzuschlag, wenn sie nur wenige Euro über der Höchsteinkommensgrenze verdient. Das bedeutet, dass das Einkommen in den betroffenen Familien trotz eines höheren Verdienstes sinkt.

Information zum Kinderzuschlag: Der Kinderzuschlag steht jenen Familien zu, deren Einkommen zur Deckung des elterlichen Bedarfs, nicht aber für das Existenzminimum des Kindes reicht. Er beträgt für jedes Kind bis zu 140 Euro monatlich. Er wird nur dann zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt, wenn dadurch der Bedarf der Familie gedeckt und der Bezug von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld vermieden werden kann. Andernfalls wird die Familie auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende verwiesen.

  • Ansprechperson
Pressestelle des Deutschen Caritasverbandes
+49 30 28444-742
+49 30 28444-742
pressestelle@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de
www.caritas.de
Deutscher Caritasverband e. V.
Berliner Büro
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin

Weitere Informationen zum Thema

Links

Stellungnahme Kindergrundsicherung

Souveränität von Familien mit geringem Einkommen stärken

Downloads

PDF | 405,9 KB

Position des Deutschen Caritasverbandes zur einkommensabhängigen Kindergrundsicherung

Kinder dürfen kein Grund sein um Arbeitslosengeld II beantragen zu müssen. Wenn das Geld aber nur für die Eltern, nicht aber für die Kinder reicht, hilft der Kinderzuschlag. Der DCV will diese Leistung der Familienkasse zu einer Kindergrundsicherung weiterentwickeln, die mehr Familien, insbesondere auch Alleinerziehende, erreicht.
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