Austausch über die Resolution zu den ausstehenden Entschädigungszahlungen (von links): Ina Wegner von der katholischen Karl-Leisner-Trägergesellschaft in Kleve, Diözesancaritasdirektor Dominique Hopfenzitz und Markus Vollmert vom Fachkrankenhaus Kloster Grafschaft in Schmallenberg.Foto: Michael Bönte / Caritas für das Bistum Münster
Zu einer schnellen und rechtlich verbindlichen Regelung der Verdienstausfallentschädigung für Mitarbeitende in Caritas-Einrichtungen während der Corona-Pandemie fordern die Träger der katholischen Krankenhäuser und Altenhilfeeinrichtungen das Land NRW auf. Zu Beginn der Pandemie wurde den Trägern zugesagt, dass die Lohnfortzahlungen während der behördlich angeordneten Quarantäne-Maßnahmen vom Land übernommen wird. Die praktizierte Regelung wurde 2024 vom Bundesarbeitsgericht aufgehoben.
"Wir sprechen seitdem von Verlusten in Höhe von vielen Millionen Euro", sagte Diözesancaritasdirektor Dominique Hopfenzitz auf einer Arbeitsrechtstagung mit Führungskräften katholischer Einrichtungen. Eine Erhebung unter 65 Trägern habe einen Verdienstausfall von fast elf Millionen Euro ergeben. "Hochgerechnet auf alle Einrichtungen und Dienste in Nordrhein-Westfalen summiert sich dieser Schaden auf ein Vielfaches", so Hopfenzitz. "Ohne die zugesagten staatlichen Erstattungen bedeutet dies für die Träger eine enorme finanzielle Belastung." Die Rückmeldungen zeigten, dass etwa 40 Prozent der Anträge von den beiden Landschaftsverbänden, die für die Bearbeitung und Auszahlung zuständig sind, abgelehnt worden seien.
Während der Corona-Pandemie wurden infizierte Mitarbeitende und Kontaktpersonen behördlich verpflichtet, zu Hause zu bleiben. Damit sollte eine weitere Ausbreitung des Coronavirus verhindert werden. Besonders in Krankenhäusern und Pflegeheimen sollten so Ansteckungen vermieden und die Versorgung von gefährdeten Menschen sichergestellt werden.
Das Bundesarbeitsgericht wertete Corona-Infektionen rückwirkend lediglich als normale Erkrankungen und stellte damit fest, dass keine "besondere Gefahr" im Sinne des Infektionsschutzgesetzes mehr vorlag. "Dadurch entfiel der Anspruch auf Entschädigung gemäß Infektionsschutzgesetz und die Arbeitgeber müssen die Verdienstausfälle nun aus eigener Tasche tragen", erklärte Hopfenzitz. "Was Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich besonders hart trifft." Denn sie hätten während der Pandemie weder Kurzarbeitergeld beantragen noch ihre Betriebe vorübergehend schließen können.
"Die Auswirkungen sind für freigemeinnützige Träger gravierend und verschärfen die ohnehin schon bestehenden wirtschaftlichen Probleme aufgrund fehlender Refinanzierungsmöglichkeiten weiter", so Hopfenzitz. "Im Gegensatz zu kommunalen Einrichtungen und Diensten können negative Betriebsergebnisse bei ihnen nicht einfach durch finanzielle Steuerzuschüsse von Kommunen oder dem Land ausgeglichen werden." Die Teilnehmenden an der Tagung in Münster forderten abschließend in einer Resolution das Land auf, eine verbindliche Regelung zu schaffen, die sicherstellt, dass die Lohnfortzahlungen an die Mitarbeitenden während der Pandemie nicht zulasten der Träger gehen, sondern vollständig erstattet werden.
Von Recke bis Recklinghausen, von Emmerich bis Lengerich - die Caritas im Bistum Münster ist für Menschen in Notsituationen da. Ob Jung oder Alt, Alleinstehend oder Großfamilie, mit Behinderung oder Migrationshintergrund, körperlicher oder psychischer Erkrankung. Unter dem Motto "Not sehen und handeln" sind 80.000 hauptamtliche Mitarbeitende und 30.000 Ehrenamtliche rund um die Uhr im Einsatz. Für die Hilfe vor Ort sorgen 25 örtliche Caritasverbände, 18 Fachverbände des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) und 3 des SKM - Katholischer Verein für Soziale Dienste. Hinzu kommen unter anderem 57 Kliniken, rund 150 Einrichtungen der Behindertenhilfe, 205 Altenheime, 105 ambulante Dienste, 115 Tagespflegen, 27 Pflegeschulen, 89 Kindertageseinrichtungen und 22 stationäre Einrichtungen der Erziehungshilfe.
017-2025 (mib) 06. Juni 2025