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Caritas in NRW – AKTUELL Neues KiBiz

Kindergartenreform: Mehr Plätze und mehr Qualität

[März 2014] - Bei der akt. Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in NRW muss sich das Land in der Kinderbetreuung noch mehr anstrengen. Die im Entwurf des neuen KiBiz zusätzlich geplanten Mittel könnten nur ein Anfang sein, für „eine spürbare qualitative Weiterentw. reichen sie aber nicht aus“, so Direktor Heinz-Josef Kessmann.

Kind im Kindergarten

Kessmann, der Diözesan-Caritasdirektor im Bistum Münster ist, forderte mit Blick auf die Versorgungsengpässe für über dreijährige Kinder, vor allem die Überbelegungen von Gruppen abzubauen. Sie seien weder "mit dem Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen noch mit dem Wohl der Kinder vereinbar". Für die Freie Wohlfahrtspflege NRW insgesamt bekundete Kessmann die Bereitschaft der freien Träger, angesichts der demografischen Veränderungen Übergangsregelungen mit neuen Gruppen in vorhandenen gut ausgestatteten Räumen zuzustimmen.

Die Konzentration auf die Schaffung neuer Plätze für unter dreijährige Kinder in den letzten Jahren führt aktuell zu Engpässen bei den über Dreijährigen. Teilweise sind Plätze umgewidmet worden, und die Zweckbindung der Investitionsmittel für die U3-Betreuung erlaubt keine flexible Anpassung an die Anmeldesituation. Im Ergebnis müssten Kinder ab dem dritten Lebensjahr teilweise in andere Einrichtungen wechseln. Und Eltern, die ihre Kinder bis zum Alter von drei Jahren zu Hause betreuten, fänden keinen Platz im Kindergarten, kritisierte  Kessmann.

Eine Lösung sieht die Freie Wohlfahrtspflege darin, die starren Belegungszwänge aufzuheben. Möglichst schnell müsse vor allem aber die Überbelegung von Gruppen abgebaut werden, der die Freie Wohlfahrtspflege nur unter dem Druck, die 35-Prozent-Quote für die U3-Betreuung rechtzeitig zu erreichen, zugestimmt habe. Der Anspruch früher Bildung erfordere räumliche und personelle Rahmenbedingungen, die am Wohl des Kindes ausgerichtet seien. Schon jetzt sei die im Kinderbildungsgesetz vorgesehene personelle Ausstattung insbesondere bei den unter Dreijährigen nicht ausreichend. Ein weiterer qualifizierter Ausbau sei daher sowohl für die U3-Kinder als auch für die über Dreijährigen "dringend erforderlich", so Kessmann.

Gleichzeitig muss jedoch festgestellt werden, dass der Referentenentwurf zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) mit dem Ziel, die bestehende  Praxis zu verbessern, neue Erwartungen und Anforderungen an die Träger, die Einrichtungen und Mitarbeiterinnen in den Kindertageseinrichtungen formuliert, für die keine entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Im Gegenteil, die zentrale Forderung der Träger von Tageseinrichtungen wird nicht berücksichtigt, die zur Verfügung stehenden zusätzlichen Haushaltsmittel vorrangig dafür zu verwenden, die Kindpauschalen an die tatsächliche Lohnentwicklung anzupassen und eine automatische Kopplung für die Zukunft zu schaffen. Der vorliegende Referentenentwurf greift diese dringende Forderung nicht auf, so wird allein durch die zunehmenden Personalkosten die grundlegende Förderung der Kindertageseinrichtungen durch die Pauschalen immer weiter ausgehöhlt.

Autor/in:

  • Markus Lahrmann
Quelle: caritas-nrw.de
Facebook caritas-bistum-muenster.de YouTube caritas-bistum-muenster.de Instagram caritas-bistum-muenster.de
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