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Pressemitteilung Berlin

Verschärfungen im Asylrecht setzen falsche Signale

Es ist richtig, dass der Bundesrat die Abstimmung zum Gesetz der sicheren Herkunftsstaaten vertagt hat. So kann das Gesetz nochmals kritisch diskutiert werden.

Erschienen am:

17.06.2016

Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Pressestelle
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 284447-42
+49 30 284447-42
pressestelle@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de
http://www.caritas.de/presse
  • Beschreibung
Beschreibung

"Wenn Tunesien, Marokko und Algerien zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden, besteht die Gefahr, dass das Ergebnis eines individuellen Asylprüfverfahrens vorweggenommen wird", so Caritas-Präsident Peter Neher. Verfolgten aus diesen Ländern drohe dann die Abschiebung, weil ihre Situation im beschleunigten Verfahren häufig nicht erkannt werde. Fraglich sei, inwiefern die vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Mind​estanforderungen zur Einstufung von sicheren Herkunftsstaaten überhaupt erfüllt seien. "Das Ziel, die Asylverfahren in Deutschland zu beschleunigen, darf nicht über die Belange schutzbedürftiger Menschen gestellt werden", so Neher. 

Integrationsgesetz widersprüchlich

Auch beim geplanten Integrationsgesetz muss dringend nachgebessert werden. "Das Gesetz ist höchst widersprüchlich. Die geplanten Regelungen zum Spracherwerb sowie zur Arbeitsmarktintegration von Asylsuchenden und Geduldeten stellen wesentliche Verbesserungen dar und werden die Integration erleichtern", so Neher. "Andere Teile des Gesetzes zielen aber auf Abschreckung und bauen neue Hürden auf", kritisiert Neher. Anerkannte Flüchtlinge sollen künftig nach drei Jahren nur dann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst sichern können und über sehr gute Sprachkenntnisse verfügen. "Viele Geflüchtete arbeiten zunächst als ungelernte Kräfte im Niedriglohnsektor. So ist es nicht verwunderlich, dass sie nicht immer ohne Unterstützung für sich und ihre Familie aufkommen können", verdeutlicht Neher. Bisher wurde anerkannten Flüchtlingen eine dauerhafte Schutzzusage und Bleibeperspektive gegeben. "An dieser Regelung müssen wir auch weiterhin festhalten. Nur so kann die besondere Situation von Flüchtlingen berücksichtigt werden", so Neher.

  • Ansprechperson
Pressestelle des Deutschen Caritasverbandes
+49 30 28444-742
+49 30 28444-742
pressestelle@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de
www.caritas.de
Deutscher Caritasverband e. V.
Berliner Büro
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin

Weitere Informationen zum Thema

Links

Fachthema Migration und Integration

Perspektiven der Caritas zu Flucht und Migration

Stellungnahme Integrationsgesetz

Sanktionen und Auflagen im Flüchtlingsintegrationsgesetz kritisch zu sehen

Downloads

PDF | 176,6 KB

Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein Integrationsgesetz

Am 25. Mai 2016 wurde der Regierungsentwurf für ein Integrationsgesetz (Drs. 18/8615, kurz: IntG-E) beschlossen und ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Im Vergleich zum Referentenentwurf enthält er einige gewichtige Veränderungen, die aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes (DCV) eine Verbändebeteiligung nahegelegt hätten. Der DCV legt in der Stellungnahme vom 10. Juni 2016 seine Einschätzung des Regierungsentwurfs dar.
PDF | 317,2 KB

Stellungnahme Gesetzentwurf: Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten

Der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland sehen das Konzept sicherer Herkunftsstaaten insgesamt kritisch. Das Konzept birgt die Gefahr, dass das Ergebnis des individuellen Asylverfahrens vorweg genommen wird (02.02.2016).
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