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Pressemitteilung

Dann entscheidet doch der Richter...

Das gute Gefühl, für den Pflegefall alles geregelt zu haben, täuscht häufig. Der eigene Wille ist damit in einer Patienten- oder Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht zwar niedergelegt. Er läuft aber ins Leere, wenn es darauf ankommt, und es muss im Zweifel doch ein Richter die Betreuung regeln.

Erschienen am:

23.09.2015

Herausgeber:
Caritasverband für die Diözese Münster e.V.
Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster
+49 251 8901-0
+49 251 8901-396
+49 251 8901-0
+49 251 8901-396
+49 251 8901-396
info@(BITTE ENTFERNEN)caritas-muenster.de
www.caritas-muenster.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Eine Bewertung von Vorsorgedokumenten zur Einhaltung des Patientenwillens.

Die Lücken in den Vorsorge-Dokumenten aufdecken und  konkrete Handlungsanweisungen geben, kann künftig das Praxisinstrument "Der Bewohnerwille geschehe?!", das vom Ethikforum im Bistum Münster erarbeitet worden ist und in einem Workshop Ende Oktober Einrichtungen und Diensten der Caritas vorgestellt wird.

In der Praxis der stationären Altenhilfe, in Kliniken oder der ambulanten Pflege erweisen sich Vorsorgedokumente wie die Patientenverfügung "meistens als lückenhaft, mehrdeutig und nicht aktuell", beschreibt Regina Schüren, Bereichsleiterin Pflege und Hilfe zu Hause des Caritasverbandes Geldern-Kevelaer, die Erfahrungen aus dem Pflegealltag. Folge ist, dass die Behandlungswünsche der Patienten nicht ermöglicht werden können und auch nicht die gewünschte Person die Betreuung übernehmen kann.

Wenn "Zweifel an der Rechtsgültigkeit und der Aussagekraft der Willensäußerung bestehen, bestimmt doch das Gericht die betreuende Person", erklärt Schüren. Sie hat das Praxisinstrument zusammen mit  der Leiterin der Heilig-Geist-Stiftung in Dülmen, Agnes Terhart, entwickelt. Wenn die Verfügung gut geschrieben sei, erkenne man daraus die Idee vom Leben und Sterben des Patienten. Erstmals sei mit dem Praxisinstrument auch eine "rechtssichere Beurteilung" möglich, erklärt Schüren.

Das Praxisinstrument könne zunächst einmal die Lücken finden und bilde dann eine Grundlage, um mit den Angehörigen ins Gespräch zu kommen. Trotz des Umfangs könne in der Regel in einer halben Stunde Klarheit geschaffen werden, so Schüren. Erste Erfahrungen liegen aus Praxistests vor.

Angewendet wird das Praxisinstrument zunächst vornehmlich in Altenheimen. Für die ambulante Pflege fehlt die Refinanzierung der notwendigen Zeit. "Hier müssen wir überlegen, wie wir es in den gewohnten Ablauf einbauen können", sagt Schüren. Wenn aber weiterhin die ambulante Pflege Vorrang vor der stationären haben solle, dann müsse man verstärkt im Vorfeld über den Willen der pflegebedürftigen Menschen ins Gespräch kommen.

095-2015 (hgw)                      23. September 2015 

Autor/in:

  • Harald Westbeld
Quelle: caritas-muenster.de
  • Ansprechperson
Porträtfoto von Dr. Boris Krause
Dr. Boris Krause
Theologischer Referent
0251 8901-275
0251 8901-4287
0251 8901-275
0251 8901-4287
0251 8901-4287
krause@(BITTE ENTFERNEN)caritas-muenster.de
caritas-muenster.de

Weitere Informationen zum Thema

Links

Ethik-Forum

Altenheime

Ambulante Pflege

Downloads

PDF | 26,3 KB

Presseinformation zum Praxisinstrument

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