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Pressemitteilung

Ein Kraftakt für die Pflege

Wenn ab 2020 alle Ausbildungen in der Pflege zusammengeführt werden sollen, wird die Zeit knapp. Wegen der verzögerten Regierungsbildung in Berlin fehlen nicht zuletzt die dringend erforderlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für das Pflegeberufereformgesetz.

Erschienen am:

12.03.2018

Herausgeber:
Caritasverband für die Diözese Münster
Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster
+49 251 8901-0
+49 251 8901-396
+49 251 8901-0
+49 251 8901-396
+49 251 8901-396
info@(BITTE ENTFERNEN)caritas-muenster.de
www.caritas-muenster.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Eine Pflegerin hilft bei der KörperhygieneMit gemeinsamer Ausbildung können Pflegemitarbeiter künftig leicht wechseln zwischen Kranken- oder Altenpflege.Harald Westbeld

Dass die Umstellung ein Kraftakt werden wird, wurde jetzt auch auf drei Fachtagungen der Caritas in NRW deutlich. 450 Teilnehmer zeigten den deutlichen Willen, sich rechtzeitig darauf vorzubereiten.

Allein in NRW betrifft der Abschied von den bislang getrennten Berufsbildern in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege 40.000 Auszubildende. 350 Pflegeschulen, ebenso viele Krankenhäuser sowie rund 5000 Altenheime und Pflegedienste müssen ihre Ausbildungspläne neu ausrichten.

Auch die Finanzierung, die bislang in zwei getrennten Systemen läuft und wesentlich geringere Beträge für die Altenpflege vorsieht, muss angepasst werden, erklärt Jörn Suermann, Referent des Diözesancaritasverbandes Münster. Damit die chronisch unterfinanzierten Fachseminare sich umstellen könnten, müsse aus Sicht der Caritas die Landesförderung nicht nur spätestens in 2019 von 280 auf den gegenwärtig kostendeckenden Satz von 490 Euro angehoben und zudem um eine Anschubfinanzierung ergänzt werden.

Die Caritas hat sich frühzeitig für die generalistische Ausbildung eingesetzt. Dass die gemeinsame Pflegeausbildung es künftig Mitarbeitern ermöglicht, zwischen den verschiedenen Arbeitsfeldern zu wechseln, sieht Dr. Elisabeth Fix vom Deutschen Caritasverband als großen Vorteil. Zudem werde der Beruf aufgewertet, weil künftig nur die Pflegefachkräfte den individuellen Pflegebedarf erheben und den Pflegeprozess steuern dürfen.

Allerdings sei die ursprünglich klare Linie im Gesetz durch einen Kompromiss verwässert worden, der die Umsetzung deutlich komplizierter mache: Nach zwei gemeinsamen Jahren könnten sich die Pflegeschüler unter bestimmten Voraussetzungen doch wieder spezialisieren. Davon rät die Caritas ab. Aber "wenn Auszubildende dieses Wahlrecht nutzen wollten, werden wir dies ermöglichen", erklärt Suermann.

Zusätzlich zur Umstellung der Ausbildung wolle die Politik eine deutliche Erhöhung der Kapazitäten, um die absehbar benötigten Pflegemitarbeiter ausbilden zu können: "Das unterstützen wir gerne, die Ausweitung darf aber nicht zu Lasten der Qualität gehen", warnt Suermann. Derzeit fehlten dafür noch die Investitionsmittel und zusätzliche Lehrkräfte. Genügend Bewerber zu finden, wird nach Ansicht der Caritas nur gelingen, wenn der Pflegeberuf attraktiver wird. Dafür sei die neue Pflegeausbildung ein Baustein.

014/2018 (hgw)                      8. März 2018

 

Autor/in:

  • Harald Westbeld
Quelle: caritas-muenster.de

Weitere Informationen zum Thema

Downloads

PDF | 59,8 KB

014-2018_Pflegeberufreformgesetz

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