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Pressemitteilung

Gesetzentwurf ist nicht mutig genug

Vertreter von Pflegeeinrichtungen des Caritasverbandes für die Diözese Münster sehen in dem Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz keine echte Reform.

Erschienen am:

05.06.2026

Herausgeber:
Caritasverband für die Diözese Münster e. V.
Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster
0251 8901-0
0251 8901-0
info@(BITTE ENTFERNEN)caritas-muenster.de
www.caritas-bistum-muenster.de
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Beschreibung

Eine Frau spricht mit einem Mann, der in einem Rollstuhl sitzt.Tariflöhne sind die Grundlage für Würde, Motivation und Versorgung in der Pflege. Foto: Michael Bönte, Caritasverband für die Diözese Münster

Notwendig, aber nicht ausreichend konsequent: Die Diözesane Arbeitsgemeinschaften Altenhilfe und Sozialstationen (DiAG) der Caritas in der Diözese Münster sieht den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) kritisch - gerade mit Blick auf die geplanten Regelungen zur Finanzierung von Tariflöhnen. Zwar enthalte der Entwurf sinnvolle Ansätze zur Stabilisierung der Pflegeversicherung, etwa im Bereich Prävention, Pflegebegleitung, Krisenhilfen und Digitalisierung. Insgesamt bleibe die Reform jedoch zu defensiv, sozialpolitisch problematisch und für die Zukunft zu kurz gedacht.

Angesichts eines Defizits von aktuell 7,6 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung erkennt die Caritas den Druck zu kurzfristigen Maßnahmen. "Die finanzielle Lage ist dramatisch und es braucht Schritte zur Stabilisierung", sagt Burkhard Baumann, einer der Sprecher der Diözesanen Arbeitsgemeinschaften und Geschäftsführer des Ortscaritasverbandes Steinfurt. Allerdings dürfe Konsolidierung nicht einseitig über Leistungseinschränkungen, höhere Zugangshürden und zusätzliche Belastungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Einrichtungen erfolgen. "Statt echter Strukturreformen erleben wir vorwiegend nur eine Verlagerung von Kosten und Risiken."

Besonders deutlich positioniert sich die Caritas in der Tariffrage: Die geplante Abkehr von der verlässlichen Refinanzierung tariflicher Löhne bewertet sie als gravierenden Fehler. "Die Aussetzung der Tariftreueregelung schafft Unsicherheit und reißt Finanzierungslücken, die Einrichtungen nicht schließen können", sagt Matthias Wittland, Sprecher der DiAG und Geschäftsführer des Ortscaritasverbandes Ahaus und Vreden. Gerade tarifgebundene Träger der freien Wohlfahrtspflege, die für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen stünden, würden dadurch benachteiligt.

Pflege sei ein personalintensiver Bereich, der auf qualifizierte Fachkräfte angewiesen sei. "Wer die Refinanzierung von Tariflöhnen infrage stellt, gefährdet die Attraktivität des Berufsfeldes und verschärft den Fachkräftemangel weiter", sagt Wittland. Faire Bezahlung sei keine Zusatzleistung, sondern Voraussetzung für gute Pflege. "Tariflöhne sind die Grundlage für Würde, Motivation und Versorgungsqualität." Würden sie nicht abgesichert, zahlten Pflegebedürftige, Angehörige und Beschäftigte gleichermaßen einen hohen Preis.

Positiv bewertet er dagegen Ansätze wie Bürokratieabbau, neue Versorgungsformen und eine stärkere Prävention. Auch die geplante Rückkehr zu fachlich fundierten Kriterien bei der Einstufung in Pflegegrade könne zur Systemgerechtigkeit beitragen.

Die Caritas fordert, die Wohlfahrtsverbände aktiv in die dringend notwendige weitere Ausgestaltung des Gesetzes einzubeziehen. "Bei Fragen zu Personalmodellen, Finanzierungssystemen und passgenauen Versorgungsangeboten ist die Erfahrung aus der Praxis unverzichtbar", sagt Baumann. Die Träger verfügten über umfassende Erfahrung mit den täglichen Herausforderungen vor Ort und könnten entscheidend zu tragfähigen Lösungen beitragen.

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