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Pressemitteilung

Kein Menschenrecht auf Schwangerschaftsabbruch

Caritas zum Matic-Bericht: Reproduktive Gesundheit muss gestärkt werden, Widerspruch gegen „Recht auf Schwangerschaftsabbruch“

Erschienen am:

01.07.2021

Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Pressestelle
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 284447-42
+49 30 284447-42
pressestelle@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de
http://www.caritas.de/presse
  • Beschreibung
Beschreibung

Nach Einschätzung der Caritas benennt der vom EU-Parlament Ende Juni verabschiedete sogenannte Matić-Bericht wichtige Forderungen mit Blick auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit von Frauen. "Nicht akzeptabel ist allerdings das im Bericht formulierte grundsätzliche Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch, da die Rechte des ungeborenen Kindes außer Acht gelassen werden," kritisiert die Bundesvorsitzende des Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), Hildegard Eckert.

Der SkF begrüßt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das Recht auf sexualpädagogische Bildung und Prävention sowie das Recht auf Beratung, das im Matić-Bericht für alle Frauen in den Staaten der EU gefordert wird.

Grenzen der Selbstbestimmung

"Daraus aber ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch abzuleiten, ist falsch. Es kann kein "Menschenrecht auf einen Schwangerschaftsabbruch" geben. Insofern sehen wir mit großer Sorge den Auswirkungen des Berichts entgegen", stellt Eckert klar. Bei einem Schwangerschaftsabbruch stößt das Selbstbestimmungsrecht an seine Grenze, da es auch um das Leben und die Rechte des Ungeborenen geht.

Anders als in vielen Ländern gibt es in Deutschland einen Zugang zu einem medizinisch sicheren Schwangerschaftsabbruch. "Der in Deutschland nach langen und schwierigen Debatten ausgehandelte Kompromiss zur gesetzlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs hat sich als tragfähig erwiesen, weil er sowohl die Grundrechte der Schwangeren als auch des ungeborenen Kindes berücksichtigt", macht Eckert deutlich. Verbunden mit Beratung und flankierenden Hilfen bietet er vielen Frauen neue Perspektiven.

Frauen, die sich nach einer Beratung für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, müssen das Recht haben, dass dieser medizinisch sicher durchgeführt wird. "Doch ein grundsätzliches Recht auf Schwangerschaftsabbruch, wie im Bericht gefordert, verstößt gegen die Menschenwürde und das Recht des Kindes. Dem widersprechen wir in aller Entschiedenheit", so Caritas-Präsident Peter Neher.

Der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband SkF setzen sich seit vielen Jahrzehnten für schwangere Frauen in schwierigen Lebenslagen und Konfliktsituationen ein, unterstützen und begleiten Frauen bundesweit. Seit 1. Juli 2021 vertritt der SkF als zentrale Fachstelle des Deutschen Caritasverbandes über 270 katholische Schwangerschaftsberatungsstellen an mehr als 500 Orten in ganz Deutschland.

 

Autor/in:

  • Mathilde Langendorf
Quelle: caritas.de

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