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Pressemitteilung

Strittige Rechnungen bedrohen Krankenhäuser

Scharfe Kritik äußert der Diözesancaritasverband Münster am neuen MDK-Reformgesetz. Bei Umsetzung sehen die Krankenhäuser ihre Finanzierung bedroht.

Erschienen am:

07.11.2019

Herausgeber:
Caritasverband für die Diözese Münster
Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster
+49 251 8901-0
+49 251 8901-396
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+49 251 8901-396
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info@(BITTE ENTFERNEN)caritas-muenster.de
www.caritas-muenster.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Drei Personen stehen in OP-Kleidung am OP-Tisch.

"Wir erleben erneut eine Kriminalisierung auch der über 25.000 Mitarbeiter in den 55 katholischen Kliniken im Bistum Münster," sagt Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann. Künftig soll jede, auch minimale Änderung einer Krankenhausrechnung nach Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) eine Strafzahlung von pauschal 300 Euro auslösen. Dabei gehe es ganz überwiegend nicht um tatsächliche Falschabrechnungen sondern um unterschiedliche Bewertungen. Bei einer Prüfquote von 12,5 Prozent aller Rechnungen erwartet die Deutsche Krankenhausgesellschaft bundesweit 1,25 Millionen Fälle.

Beanstandet werden vom MDK vor allem vermeintliche Fehlbelegungen. Über die Gründe für die Aufenthaltsdauer eines Patienten müssten sich die Kliniken immer wieder mit den Prüfern auseinandersetzen. Häufig werde dieser Streit erst Wochen und Monate nach Entlassung anhand der Aktenlage geführt und entschieden.

Selbst wenn medizinisch ein längerer Aufenthalt in der Klinik nicht mehr erforderlich wäre, sei häufig eine Entlassung nicht möglich, weil es keine Plätze in nachstationären Versorgungseinrichtungen wie zum Beispiel Altenheimen gebe. Die Krankenhäuser seien aber verpflichtet, die Überleitung dorthin sicherzustellen. Mithin blieben sie auf den Kosten für die erbrachten Leistungen sitzen "und müssen obendrein noch Strafe für den gesetzlich vorgegebenen Versorgungsauftrag zahlen", erklärt Kessmann.

Versprochen worden sei dagegen sowohl von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wie auch von Landesgesundheitsminister Karl Josef Laumann, den MDK organisatorisch von den Krankenkassen zu lösen und "die umfänglichen Prüfungen in erträgliche Bahnen zu lenken", so Kessmann.

Dabei sei das MDK-Reformgesetz nur eines von 16 Gesetzes- und Verordnungsinitiativen, die in diesem Jahr von den Krankenhäusern umgesetzt werden müssten. "Wir beobachten, dass es gerade für kleinere und mittelgroße und dabei besonders unsere konfessionellen Krankenhäuser immer schwieriger wird, einen kostendeckenden Betrieb aufrechtzuerhalten und die erforderlichen Investitionen zu stemmen," sagt Kessmann.

Nach dem aktuellen Krankenhaus-Rating-Report ist die Lage schon jetzt stark angespannt. 28 Prozent aller Kliniken bundesweit verbuchen einen Jahresverlust, zwölf Prozent droht die Insolvenz.

079-2019     (hgw)                  7. November 2019

Autor/in:

  • Harald Westbeld
Quelle: caritas-muenster.de
  • Ansprechperson
Porträtfoto von Klaus Schoch
Klaus Schoch
Abteilungsleiter Gesundheitshilfe
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schoch@(BITTE ENTFERNEN)caritas-muenster.de
www.caritas-muenster.de

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079-2019_MDK-Reformgesetz

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