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Pressemitteilung

Suizidprävention braucht Dialog

Es gibt ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ – so hat das Bundesverfassungsgericht 2020 entschieden. Die damit verbundene Aufhebung des Verbots geschäftsmäßiger Suizidhilfe stellt gerade kirchliche Einrichtungen vor große Herausforderungen.

Erschienen am:

16.09.2021

Herausgeber:
Caritasverband für die Diözese Münster e.V.
Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster
+49 251 8901-0
+49 251 8901-396
+49 251 8901-0
+49 251 8901-396
+49 251 8901-396
info@(BITTE ENTFERNEN)caritas-muenster.de
www.caritas-muenster.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Das Bild zeigt die beiden Referenten beim Auftakt ihrer Präsentation. Kirchliche Einrichtungen im Spannungsfeld von Suizidassistenz und Suizidprävention: Dialogforum zum selbstbestimmten Sterben.Michael Feuersenger/DiCV Münster

Die Frage nach selbstbestimmtem Sterben und die Bedeutung des Urteils für Altenhilfe, Hospiz- und Palliativbereich und Krankenhäuser beschäftigte nun Praktikerinnen und Praktiker im Rahmen eines Dialogforums.

Viele Mitarbeitende wissen aus Begegnungen, dass in späten Lebensphasen das Nachdenken über den Tod und das Sterben zum Alltag dazu gehört. Menschen am Lebensende äußern zuweilen situativ den Wunsch, nicht mehr leben zu wollen. Doch oftmals wechselt sich das Gefühl der Lebenssattheit mit Momenten von starkem Lebenswillen ab. "Auf diese Situationen des Alltags fällt durch das Urteil nun noch einmal ein anderes Licht, weil es auf Entscheidungen einwirken kann", sagt Dr. Boris Krause, Theologischer Referent beim Caritasverband für die Diözese Münster. Für kirchliche Einrichtungen stehe an erster Stelle, Menschen fürsorglich beizustehen - auch und gerade am Lebensende. Eine Antwort auf Lebenssattheit solle dort nicht die Assistenz beim Suizid sein, sondern Suizidprävention.

Hierfür braucht es zuallererst den Dialog. "Die Veranstaltung ist der Versuch, diesen Raum in offener und vertrauenswürdiger Atmosphäre anzubieten", sagt Andreas Gerdes, Palliativbeauftrager im Caritasverband Borken. Als eines der wirksamsten Instrumente der Suizidprävention gilt das Gespräch. "Es ist ein Mythos, dass das Ansprechen von Todeswünschen Menschen zu Verzweiflungstaten motiviert. Das Gegenteil ist der Fall", so Gerdes.

In Deutschland gibt es aktuell noch keinen klaren gesetzlichen Rahmen zur Frage des Assistierten Suizids. "Es ist offen, welche Vorgaben der neue Bundestag in neuer Zusammensetzung machen wird," erklärt der Vorsitzende des Caritasverbands für die Diözese Münster, Dr. Christian Schmitt. "Darum werden wir in Kooperation mit der Akademie Franz-Hitze-Haus diesem Thema ein größeres Symposium widmen", so Schmitt. Der Titel enthält ein Fragezeichen: "Der eigene Tod als letzter Ausweg?" Der Termin steht schon fest: am 18./19. Mai 2022.

 

082-2021        (mf)     16. September 2021

Autor/in:

  • Michael Feuersenger
Quelle: caritas-muenster.de
  • Ansprechperson
Porträtfoto von Dr. Boris Krause
Dr. Boris Krause
Theologischer Referent
0251 8901-275
0251 8901-4287
0251 8901-275
0251 8901-4287
0251 8901-4287
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caritas-muenster.de

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Suizidprävention braucht Dialog

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