Tatjana Lücke ist Referentin im Bereich Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Sozialpsychiatrie beim Diözesancaritasverband Münster.Quelle: epd sozial
Wer ein Kind mit Behinderung pflegt und begleitet, organisiert oft weit mehr als einen gewöhnlichen Familienalltag. Arzttermine, Therapien, Behördengänge, Förderangebote und die alltägliche Unterstützung bestimmen den Tagesrhythmus. Dazu kommen die Bedürfnisse von Geschwisterkindern, Partnerschaft, Beruf und die eigene Gesundheit. Viele Familien leisten dabei Tag für Tag Erstaunliches. Doch auch die größten Kräfte haben Grenzen.
Genau hier setzen die Familienunterstützenden Dienste (FuD) der Caritas und anderer Träger in Nordrhein-Westfalen an. Sie schaffen Freiräume für Familien, die häufig rund um die Uhr Verantwortung tragen. Ob stundenweise Betreuung im häuslichen Umfeld, gemeinsame Freizeitangebote, Gruppenaktivitäten oder begleitete Reisen: Familienunterstützende Dienste ermöglichen Entlastung, Teilhabe und soziale Kontakte für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen.
Allein in Nordrhein-Westfalen unterstützen derzeit rund 90 Dienste der Freien Wohlfahrtspflege etwa 9.200 Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit Behinderungen. Ihre Arbeit ist längst zu einer unverzichtbaren Säule der sozialen Infrastruktur geworden. Sie hilft Familien dabei, den Alltag zu bewältigen und ein Leben in der vertrauten Umgebung aufrechtzuerhalten.
Was bedeutet das konkret? Die Entlastung kann ganz unterschiedliche Formen annehmen. Während eine Assistenzkraft Zeit mit einem Kind oder jungen Erwachsenen verbringt, können Eltern einkaufen gehen, einen Arzttermin wahrnehmen, ein Geschwisterkind zum Sport begleiten oder einfach einmal eine Stunde durchatmen. Für viele Familien sind genau diese Momente entscheidend. Sie schaffen Ausgleich, verhindern Überlastung und geben die Kraft, die es braucht, um die tägliche Betreuung dauerhaft leisten zu können.
Die Bedeutung dieser Angebote reicht jedoch weit über die unmittelbare Entlastung hinaus. Familienunterstützende Dienste verhindern häufig, dass umfangreichere und deutlich kostenintensivere Hilfen notwendig werden. Sie tragen dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen weiterhin in ihren Familien leben können, anstatt aufgrund fehlender Unterstützung auf stationäre Angebote oder umfassendere Leistungen angewiesen zu sein. Investitionen in Familienunterstützende Dienste sind deshalb nicht nur sozialpolitisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich klug.
Darüber hinaus übernehmen die Dienste wichtige Lotsen- und Netzwerkfunktionen. Sie vernetzen Familien miteinander, informieren über Unterstützungsangebote und helfen dabei, sich im oft komplexen System der Sozial- und Teilhabeleistungen zurechtzufinden. Gerade für Familien, die neu mit einer Behinderung oder einem erhöhten Unterstützungsbedarf konfrontiert sind, ist diese Orientierung von unschätzbarem Wert.
Doch die Zukunft dieser niedrigschwelligen und wirksamen Unterstützung ist keineswegs gesichert. Schon heute stehen viele Dienste unter Druck. Die Anforderungen an die Qualifikation von Assistenzkräften steigen, während gleichzeitig die Finanzierung immer schwieriger wird. Bereits in den vergangenen Jahren mussten Angebote reduziert oder ganz eingestellt werden.
Besonders kritisch werden die geplanten Änderungen im Rahmen des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) gesehen. Familienunterstützende Dienste finanzieren sich bislang überwiegend über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung, Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie teilweise über die Eingliederungshilfe. Zwei dieser wichtigen Finanzierungssäulen könnten durch die Reform erheblich geschwächt werden.
Für die betroffenen Familien wären die Folgen gravierend. Familienunterstützende Dienste leben von Flexibilität. Bedarfe entstehen nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt. Manchmal werden in einem Monat nur wenige Stunden Unterstützung benötigt, in anderen Monaten deutlich mehr, etwa bei Krankheit, Rehabilitationsmaßnahmen oder besonderen Belastungssituationen. Werden Budgets künftig nur noch starr und monatlich nutzbar sein, droht wertvolle Unterstützung zu verfallen. Ausgerechnet dann, wenn Familien sie am dringendsten brauchen, könnte sie fehlen.
Hinzu kommt die Sorge vor dem Wegfall wichtiger Leistungen wie der Verhinderungspflege als eigenständige Unterstützung oder Einschränkungen beim Entlastungsbetrag für Menschen mit Pflegegrad 1. Solche Veränderungen würden gerade diejenigen treffen, die bereits heute oft am Limit arbeiten.
Familienunterstützende Dienste brauchen deshalb jetzt Stabilität statt weiterer Unsicherheit. Dazu gehören ein flexibler Einsatz der verfügbaren Stunden, eine verlässliche Finanzierung der Netzwerk- und Lotsenarbeit, weniger Bürokratie sowie Qualifizierungsanforderungen, die schrittweise und praxisnah umgesetzt werden können. Vor allem aber braucht es gesetzliche Rahmenbedingungen, die die Angebote langfristig sichern und weiterentwickeln.
Denn hinter jeder Zahl stehen Familien, die jeden Tag Verantwortung übernehmen. Familien, die Angehörige pflegen, begleiten und fördern. Familien, die ein Recht auf Unterstützung haben. Familienunterstützende Dienste geben ihnen die Möglichkeit, durchzuatmen, Kraft zu schöpfen und ihren herausfordernden Alltag weiter zu bewältigen.
Wer Familien stärkt, stärkt Teilhabe. Und wer Familienunterstützende Dienste sichert, investiert in eine solidarische Gesellschaft, die niemanden alleinlässt.
Tatjana Lücke ist Referentin im Bereich Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und Sozialpsychiatrie beim Diözesancaritasverband Münster.