Juliane Büker/Caritasverband für die Diözese Münster
Das Heft beleuchtet sowohl die historische Verantwortung beispielsweise der Träger von Kinderheimen als auch aktuelle Ansätze für wirksamen Schutz in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege.
Im Mittelpunkt steht ein eindringlicher Kommentar der Münsteraner Caritas-Direktorin Pia Stapel. Für eine wirksame Prävention nennt sie drei zentrale Voraussetzungen. Erstens brauche es eine konsequente Sensibilisierung aller Mitarbeitenden für achtsames Handeln. Regelmäßige verpflichtende Schulungen sowie Supervision und Teamreflexion tragen dazu bei, eigenes Verhalten kritisch zu prüfen, Unsicherheiten offen anzusprechen und grenzverletzende Dynamiken frühzeitig zu erkennen.
Zweitens sei ein ganzheitlicher Präventionsansatz unerlässlich, der sämtliche Mitarbeitenden einbezieht - von Fach- und Assistenzkräften über unterstützende Dienste bis hin zu Ehrenamtlichen.
Drittens unterstreicht Stapel die Bedeutung aktueller fachlicher Expertise. Externe Fach- und Beratungsstellen sowie die Polizei liefern wichtige Impulse, etwa zu Partizipation, Mitbestimmung oder Täter*innenstrategien, und helfen mit ihrem unabhängigen Blick dabei, blinde Flecken zu vermeiden und Präventionsarbeit kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Die Caritas lässt in dem Heft auch sehr kritische Stimmen zu Wort kommen, die Versäumnisse und "blinde Flecken" anprangern. So kritisiert der Historiker Andreas Henkelmann "uneingelöste Versprechen" und "eine generelle Zurückhaltung, sich mit der eigenen Geschichte kritisch und reflektiert auseinanderzusetzen". Henkelmann gibt konkrete Impulse für die weitere Aufarbeitung.
Kerstin Claus, unabhängige Beauftragte der Bundesregierung gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, plädiert in einem Heft-Beitrag ebenfalls für eine "systematische, einrichtungsbezogene Aufarbeitung vor Ort" und eine "institutionelle Bereitschaft, aus den Ergebnissen auch personelle und strukturelle Konsequenzen in den Einrichtungen zu ziehen". Sie fordert ganz konkret "ein individuelles Recht auf Aufarbeitung" und Akteneinsicht. Hier müssten die kirchlichen Strukturen entsprechende Regelungen verbindlich festschreiben.
Neben der historischen Einordnung werden in dem Heft aktuelle Aufarbeitungsprojekte, Schutzkonzepte, Präventionsmaßnahmen und institutionelle Lernprozesse vorgestellt. Dabei wird deutlich: Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen muss heute ein zentraler Bestandteil professioneller sozialer Arbeit sein.
Die Ausgabe richtet sich an Fachkräfte, Verantwortliche in Politik und Kirche sowie eine interessierte Öffentlichkeit. Sie will informieren, sensibilisieren und zur weiteren Auseinandersetzung anregen - mit dem klaren Ziel, aus der Vergangenheit zu lernen und Schutzräume für die Zukunft zu sichern.
Die neue Ausgabe der Caritas in NRW ist ab sofort erhältlich und online unter www.caritas-nrw.de verfügbar. Caritas in NRW ist die gemeinsame Zeitschrift der Diözesan-Caritasverbände Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn mit Sitz in Düsseldorf. Die 60-seitige Zeitschrift kann kostenlos angefordert werden: vertrieb@caritas-nrw.de