Medya Mustafa von der Antidiskriminierungsstelle in Münster und Lena Westerbarkey vom Diözesancaritasverband (v.l.).Foto: Carolin Kronenburg, Caritasverband für die Diözese Münster
Eine schwarze Frau wird beleidigt, ein Schüler wegen seiner Migrationsgeschichte herabgewürdigt - das sind zwei von vielen Diskriminierungserfahrungen, mit denen Menschen zu Medya Mustafa kommen. Die 40-Jährige arbeitet in der Antidiskriminierungsstelle von Caritas und Deutschem Roten Kreuz in Münster. Dort können Betroffene in einem sicheren Raum ihre Erfahrungen schildern, werden beraten und auf Wunsch auch juristisch begleitet.
Rund 1.200 Menschen wandten sich im Jahr 2025 an die 42 Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen. "Damit erreichte die Zahl der gemeldeten Diskriminierungsfälle einen neuen Höchststand", sagt Mustafa. Die Zahlen aus dem Jahresbericht der Antidiskriminierungsberatung NRW machten deutlich, wie dringend ein wirksamer Diskriminierungsschutz ist, so die Sozialarbeiterin. Die meisten Fälle wurden im Bildungsbereich (21,3 Prozent), im Arbeitsleben (21,1 Prozent) sowie bei Behörden und Einrichtungen der Justiz (17 Prozent) dokumentiert.
"Das LADG NRW ist ein erster wichtiger Schritt zu einem besseren Schutz vor Diskriminierung und ein wichtiges Signal für Gleichbehandlung in Nordrhein-Westfalen. Denn Menschen müssen darauf vertrauen können, dass staatliche Stellen sie unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht oder anderen Merkmalen fair behandeln", unterstreicht Mustafa.
Auch der Diözesancaritasverband Münster begrüßt das Inkrafttreten des LADG NRW: "Das Gesetz schließt wichtige Schutzlücken", sagt Lena Westerbarkey, Referentin für Migration und Integration. "Gerade in den Bereichen Bildung und Behörden konnten sich Betroffene bislang nur eingeschränkt gegen Diskriminierung zur Wehr setzen." Entscheidend werde nun die wirksame Umsetzung sein. "Langfristig sollte dieser Schutz jedoch auch auf die kommunale Ebene ausgeweitet werden, denn viele Menschen erleben Diskriminierung gerade dort, wo sie mit gemeindlichen Stellen in Kontakt treten", so Westerbarkey.
"Der Schutz vor Diskriminierung stärkt das Vertrauen in staatliche Institutionen", unterstreicht die Integrationsexpertin der Caritas. Damit leisteten die Antidiskriminierungsberatungsstellen einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, besonders in Zeiten wachsender Polarisierung. "Eine nachhaltige Finanzierung der Beratungsstellen ist entscheidend, damit alle Betroffenen dauerhaft Zugang zu qualifizierter Beratung und Unterstützung haben."
Besonders begrüßt die Caritas die Einrichtung einer Ombudsstelle, an die sich Betroffene wenden können. Sie schaffe einen niedrigschwelligen Weg, Konflikte zwischen Betroffenen und staatlichen Stellen zu bewältigen. "So können Lösungen gefunden werden, ohne dass Betroffene den oft belastenden Weg vor Gericht beschreiten müssen", sagt Westerbarkey.
Hilfe: Beratungstermine in der Antidiskriminierungsstelle der Caritas können telefonisch unter der 01515 1222420 oder per E-Mail an medya.mustafa@caritas-ms.de vereinbart werden (www.caritas-ms.de).
Von Recke bis Recklinghausen, von Emmerich bis Lengerich - die Caritas im Bistum Münster ist für Menschen in Notsituationen da. Ob Jung oder Alt, Alleinstehend oder Großfamilie, mit Behinderung oder Migrationshintergrund, körperlicher oder psychischer Erkrankung. Unter dem Motto "Not sehen und handeln" sind 80.000 hauptamtliche Mitarbeitende und 30.000 Ehrenamtliche rund um die Uhr im Einsatz. Für die Hilfe vor Ort sorgen 25 örtliche Caritasverbände, 18 Fachverbände des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) und 3 des SKM - Katholischer Verein für Soziale Dienste. Hinzu kommen 57 Kliniken, rund 150 Einrichtungen der Behindertenhilfe, 205 Altenheime, 95 ambulante Dienste, 115 Tagespflegen, 27 Pflegeschulen, 89 Kindertageseinrichtungen und 22 stationäre Einrichtungen der Erziehungshilfe. Über 6.200 Teilnehmende nutzen jährlich die 350 Fort- und Weiterbildungsangebote des Diözesancaritasverbands.
051-2026 (ck) 29. September 2026