Stellvertretend für die 57 katholischen Kliniken im Bistum Münster kritisieren Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie der Diözesancaritasverband
Lauterbachs Reformgesetz und fordern die Sicherung der stationären Gesundheitsversorgung in der Region.Foto: Carolin Kronenburg / Caritas für das Bistum Münster
"Die langfristige Sicherung der stationären Gesundheitsversorgung in unserer Region ist aufgrund von Lauterbachs Reformvorschlägen in Gefahr." Das hat Diözesancaritasdirektor Dominique Hopfenzitz am 24. April in Münster betont.„Wir befürchten, dass der Bundesgesundheitsminister das Krankenhauswesen in Richtung wenige
Großkrankenhäuser und Universitätskliniken umbauen möchte. Die weitreichenden
Konsequenzen eines solchen Experiments müssen Patientinnen und Patienten
sowie die Mitarbeitenden tragen“, so Hopfenzitz weiter. Darauf haben
Geschäftsführungen katholischer Krankenhäuser im Bistum Münster mit dem
Diözesancaritasverband am Rande eines Krankenhausforums aufmerksam gemacht.
Ihr Protest richtete sich vor allem gegen das von Bundesgesundheitsminister Karl
Lauterbach vorgelegte Krankenhausreformgesetz, das keine wirtschaftliche
Entlastung für die Krankenhäuser vorsehe und Strukturprobleme im
Gesundheitssystem sogar noch anheize. „Wo wir früher beispielsweise drei
Fachärzte brauchten, müssen wir jetzt acht vorhalten – die weder da, geschweige
denn refinanziert sind“, beklagte Dr. Nils Brüggemann von der St. Franziskus-Stiftung
Münster. Lauterbach hatte den Ländern und der Öffentlichkeit während des
Gesetzgebungsverfahrens mehrfach eine Auswirkungsanalyse für die Umstellung
des Krankenhauswesens zugesagt, aber nie geliefert. Mathias Buckmann vom
Prosper-Hospital Recklinghausen: „Nun wird die Reform quasi im Blindflug
durchgedrückt, da der Gesetzentwurf eine Evaluation erst 2029 vorsieht.“
Zudem würden die weiterhin hohen Kostensteigerungen seit 2022 nur zu einem
Bruchteil refinanziert, stellen die Krankenhausträger fest. „Für die vorangegangenen
Jahre gibt es keinen Ausgleich und auch die Maßnahmen für 2024 reichen bei
Weitem nicht aus, um die strukturelle Unterfinanzierung zu beseitigen“, betonte Karl-Ferdinand von Fürstenberg vom Marien-Hospital Wesel.
Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum absichern
Der Bundesgesundheitsminister hat im vergangenen Jahr angekündigt, mit der
Vorhaltefinanzierung die Ökonomie aus dem Krankenhauswesen herauszunehmen
und so die Krankenhäuser wirtschaftlich zu stärken. Die Ernüchterung folge aber mit
Blick ins Gesetz, weil sich die Finanzierung weiterhin an Fallzahlen orientiert. „Bei
der Reform des Finanzierungssystems brauchen wir ein Konzept, das nicht nur eine
gigantische Bürokratie abbaut, sondern die Strukturkosten der Krankenhäuser
tatsächlich unabhängig von der konkreten Patientenfallzahl finanziert und damit auch
bedarfsnotwendige Kliniken im ländlichen Raum absichert“, forderte Frank Lohmann
von den Christophorus-Kliniken Coesfeld. Die geplante Vorhaltefinanzierung sei
„nachweislich völlig untauglich“.
Der Caritasverband für die Diözese Münster und die Geschäftsführungen der
Krankenhäuser fordern, dass ihre Expertise endlich vom Minister Lauterbach
berücksichtigt wird. Diözesancaritasdirektor Hopfenzitz: „Es geht letztlich um die
langfristige Sicherung der stationären Gesundheitsversorgung in Deutschland und in
unserer Region.
Von Recke bis Recklinghausen, von Emmerich bis Lengerich – die Caritas im Bistum
Münster ist für Menschen in Notsituationen da. Ob Jung oder Alt, Alleinstehend oder
Großfamilie, mit Behinderung oder Migrationshintergrund, körperlicher oder
psychischer Erkrankung. Unter dem Motto „Not sehen und handeln“ sind 80.000
hauptamtliche Mitarbeitende und 30.000 Ehrenamtliche rund um die Uhr im Einsatz.
Für die Hilfe vor Ort sorgen 25 örtliche Caritasverbände, 18 Fachverbände des
Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) und 3 des SKM – Katholischer Verein für
Soziale Dienste. Hinzu kommen unter anderem 57 Kliniken, rund 150 Einrichtungen
der Behindertenhilfe, 205 Altenheime, 105 ambulante Dienste, 115 Tagespflegen, 27
Pflegeschulen und 22 stationäre Einrichtungen der Erziehungshilfe.
021-2024 (ck) 24. April 2024