Der Leiter des Sachgebiets Krankenhauspastoral im Generalvikariat, Dr. Leo Wittenbecher, freut sich über die neuen Möglichkeiten in der Krankenhausseelsorge.Foto: Michael Bönte/Caritas für das Bistum Münster
Krankenhausträger im Bistum Münster werden künftig die Möglichkeit haben, Seelsorgende direkt selbst anzustellen. Die dafür notwendige Qualifikation kann ab dem kommenden Jahr, etwa in einem Studium zum Bachelor für Spiritual Care und Seelsorge im Gesundheitswesen am Campus für Theologie und Spiritualität (CTS) in Berlin erlangt werden. Der Studiengang wird zum Teil digital stattfinden und zum Teil in Münster angesiedelt sein. Diese oder vergleichbare Ausbildungen werden Voraussetzung dafür sein, dass der Bischof von Münster die Absolventen mit dem Dienst in der Krankenhausseelsorge beauftragt. Das Bistum ist an der Entwicklung der Qualifikations-Angebote beteiligt.
Im Konzept zur Qualitätssicherung in der Krankenhausseelsorge ist diese Möglichkeit vom Bistum bereits festgelegt worden. Auch weil aufgrund des Personalmangels die Zahl der hauptamtlichen Seelsorger, die das Bistum für die Krankenhauspastoral zur Verfügung stellen kann, mittelfristig zurückgehen wird. Pfarrer Dr. Leo Wittenbecher ist dankbar, dass mehrere große katholische Träger diesen Weg unterstützen. "Es ist für sie eine logische Folge auf ihre bewusste Selbstverpflichtung zu einer umfassenden spirituellen Begleitung." Der Leiter des Sachgebiets Krankenhauspastoral im Generalvikariat und leitender Klinikpfarrer am Universitätsklinikum in Münster spricht von einer "überzeugten Haltung" in den insgesamt 57 Caritas-Kliniken im Bistum.
"Es steht für uns außer Frage, dass wir als katholischer Krankenhausträger Seelsorge anbieten und dafür auch Geld in die Hand nehmen wollen", unterstreicht das der Geschäftsführer des Stiftungsklinikums Proselis in Recklinghausen, Matthias Voigt. "Auch weil wir sowohl von den Patienten wie auch den Mitarbeitenden immer wieder hören, dass die Ausstrahlung der Seelsorge im Krankenhausalltag etwas verändert, wahrgenommen und wertgeschätzt wird." Ein Seelsorger, der außerhalb der pflegerischen und medizinischen Versorgung existenziellen Fragen aus einem anderen Blickwinkel begegnen könne, sei wertvoll. "Spiritueller Hintergrund", "ethisch-theologische Qualifikation" und auch "die Verpflichtung zur Verschwiegenheit" zählt Voigt zu den wichtigen Alleinstellungsmerkmalen. Durch die neue Ausbildung und die Beauftragung durch den Bischof sehe er dieses Profil bewahrt.
Konkret formuliert wird diese Position auch in der Charta der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband und der Bundesärztekammer, die zuletzt das Stiftungsklinikum Proselis und zwei weitere katholische Krankenhausträger im Bistum Münster unterzeichnet haben. "Wenn in der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen festgelegt ist, dass jeder neben der medizinischen und pflegerischen Versorgung auch ein Recht auf eine umfassende psychosoziale und spirituelle Betreuung und Begleitung hat, dann müssen wir dafür auch im spirituellen Bereich die Strukturen und das Personal ausbilden und vorhalten", sagt Wittenbecher. "Dazu verpflichten sich die Träger gewissermaßen, wenn sie die Charta unterzeichnen."
Im Bistum Münster hat die Qualifizierung der Krankenhausseelsorger drei Schwerpunkte: In einem pastoralpsychologischen Teil steht in der Klinischen Seelsorgeausbildung der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie der Umgang mit Leid und Tod etwa in der Gesprächsführung mit Patienten und Angehörigen im Vordergrund. Im Bereich Ethik geht es in Kooperation mit der Akademie für Ethik in der Medizin um vertiefende Reflektionen ethischer Auseinandersetzungen am Lebensende, etwa in Kommissionen oder Fallbesprechungen. Zudem wird schließlich auf Einsatz-spezifische Themen eingegangen, zum Beispiel dem Umgang mit Traumata, palliative Versorgung oder psychotherapeutische Hintergründe. Zentrales Ziel dabei ist es, die multiprofessionellen Teams in den Krankenhäusern im Sinne des "Spiritual Care" für den Umgang mit der Spiritualität kranker Menschen zu befähigen. Auch Angehörige und Mitarbeiter werden dabei in den Blick genommen. All diese Elemente, die die Qualität der Krankenhausseelsorge sichern, werden Bestandteil des neuen Bachelor-Studiengangs des CTS sein, so dass hier eine vollumfassende Qualifikation erworben werden kann. "Dieser neue Studiengang wird ein wichtiger Meilenstein in die Zukunft sein", sagt Wittenbecher.
"Die Nachfrage nach Angeboten der Krankenhausseelsorger ist hoch - die Anzahl der Priester, Pastoralreferentinnen, Pastoralreferenten und Diakonen in der Klinik-Seelsorge aber rückgängig", sagt Wittenbecher. "Deshalb soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass neben den hauptamtlichen Kräften im Dienst des Bistums auch Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorger von den Trägern direkt angestellt werden können." Auch für nichtkonfessionelle Krankenhäuser ist dieses Angebot offen. Wichtig ist dem Leiter des Bereichs Krankenhausseelsorge im Bistum Münster, dass der Einsatz der vielen ehrenamtlichen Kräfte in diesem Bereich weiterhin ein wichtiger Bestandteil bleibt. "Ihre Unterstützung in einem Teilbereich der Krankenhausseelsorge ist wertvoll und es wird weiterhin Kurse geben, in denen wir auch sie für ihren anspruchsvollen Dienst befähigen."
Von Recke bis Recklinghausen, von Emmerich bis Lengerich - die Caritas im Bistum Münster ist für Menschen in Notsituationen da. Ob Jung oder Alt, Alleinstehend oder Großfamilie, mit Behinderung oder Migrationshintergrund, körperlicher oder psychischer Erkrankung. Unter dem Motto "Not sehen und handeln" sind 80.000 hauptamtliche Mitarbeitende und 30.000 Ehrenamtliche rund um die Uhr im Einsatz. Für die Hilfe vor Ort sorgen 25 örtliche Caritasverbände, 18 Fachverbände des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) und 3 des SKM - Katholischer Verein für Soziale Dienste. Hinzu kommen unter anderem 57 Kliniken, rund 150 Einrichtungen der Behindertenhilfe, 205 Altenheime, 105 ambulante Dienste, 115 Tagespflegen, 27 Pflegeschulen, 89 Kindertageseinrichtungen und 22 stationäre Einrichtungen der Erziehungshilfe.
005-2025 (Text: Michael Bönte) 28. Januar 2025