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Pressemitteilung

Regelsatz deckt nicht mehr ExistenzminimumRegelsatz deckt nicht mehr Existenzminimum

Angesichts der aktuellen Preisexplosion ist der Regelsatz für Sozialhilfe und Arbeitslosengeld-II-Empfänger aus Sicht der Caritas in der Diözese Münster verfassungswidrig. Um ganze drei Euro oder 0,7 Prozent ist er Anfang des Jahres gestiegen, die aktuelle Inflation liegt bei über sieben Prozent.

Erschienen am:

05.04.2022

Herausgeber:
Caritasverband für die Diözese Münster e.V.
Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster
+49 251 8901-0
+49 251 8901-396
+49 251 8901-0
+49 251 8901-396
+49 251 8901-396
info@(BITTE ENTFERNEN)caritas-muenster.de
www.caritas-muenster.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Das Foto zeigt eine Frau, die einem Mann einen Teller mit Essen reicht.

"Gerade Anfang der Woche haben die großen Discounter begonnen, die Lebensmittelpreise auf breiter Front deutlich anzuheben", erklärt Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann: "Das und die sprungartig steigenden Energiekosten in Folge des Krieges in der Ukraine werden die Inflationsrate noch höher steigen lassen." Die Caritas fordert eine deutliche Erhöhung des Regelsatzes auf über 600 Euro im Monat.

In seinem Urteil von 2014 hat das Bundesverfassungsgericht nicht nur die Höhe des Regelsatzes als Existenzminimum definiert, sondern auch darauf hingewiesen, dass dies die unterste Grenze ist. Entsprechend dürfe der Gesetzgeber bei plötzlich auftretenden extremen Preissteigerungen nicht auf eine reguläre Fortschreibung jeweils zum Jahresbeginn warten, sondern müsse die Beträge aktuell anpassen. Der derzeitige Regelsatz für den Haushaltsvorstand in Höhe von 449 Euro reicht nach Berechnungen der Wohlfahrtsverbände bei weitem nicht aus.

Neben einer dauerhaften Anhebung der Regelsätze, um tatsächlich die geforderte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, "sind auch zusätzliche einmalige Zuschüsse als kurzfristige Unterstützung notwendig", sagt Kessmann: "Diese Hilfe wird weit dringender benötigt als ein Rabatt an der Tankstelle".

In NRW beziehen 10,5 Prozent der Menschen SGB-II-Leistungen, wie der aktuelle Arbeitslosenreport der Freien Wohlfahrtspflege NRW aufzeigt. Besonders betroffen sind Kinder und Jugendliche. In der Diözese Münster ist die Quote der unter 18jährigen im Kreis Recklinghausen am höchsten mit 21,5 Prozent gefolgt von Münster mit 13,5 und dem Kreis Wesel mit 13,2  Prozent.

Weitere Informationen und Zahlen unter www.arbeitslosenreport-nrw.de

036-2022  (hgw)         5. April 2022

 

Autor/in:

  • Harald Westbeld
  • Ansprechperson
Porträtfoto von Helmut Flötotto
Helmut Flötotto
Referatsleiter Soziale Arbeit
0251 8901-251
0251 8901-4288
0251 8901-251
0251 8901-4288
0251 8901-4288
floetotto@(BITTE ENTFERNEN)caritas-muenster.de
www.caritas-muenster.de

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Multimedia

Galerie

 (Deutscher Caritasverband/Harald Oppitz) Das Foto zeigt eine Frau, die einem Mann einen Teller mit Essen reicht. (Deutscher Caritasverband/Harald Oppitz)

036-2022_Arbeitslosenreport

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