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Pressemitteilung

Schritt für Schritt gemeinsam mit Betroffenen

Cordula Mayer ist Ansprechperson für Betroffene von sexualisierter Gewalt in den Diensten und Einrichtungen der Caritas im Bistum Münster.

Erschienen am:

16.04.2026

Herausgeber:
Caritasverband für die Diözese Münster e. V.
Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster
0251 8901-0
0251 8901-0
info@(BITTE ENTFERNEN)caritas-muenster.de
www.caritas-bistum-muenster.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Eine Frau schaut einer anderen Frau zu, deren Gesicht nicht zu erkennen ist. Sie hört ihr zu und lächelt leicht.Die pensionierte Polizistin Cordula Mayer bringt viel Erfahrung und die nötige Sensibilität für die Aufgabe als Ansprechperson für Betroffene von sexualisierter Gewalt mit.Michael Bönte/Caritasverband für die Diözese Münster

"Wichtig für Betroffene sexualisierter Gewalt ist, dass man sie ernst nimmt. Sie brauchen Transparenz und das Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten", sagt Cordula Mayer. Die 64-Jährige ist seit September 2025 eine von vier Ansprechpersonen für Betroffene von sexualisierter Gewalt in den Diensten und Einrichtungen der Caritas im Bistum Münster. Bis zu ihrer Pensionierung war die Kriminalhauptkommissarin Opferschutzbeauftragte der Polizei Münster. 

"Wenn ich einen Anruf erhalte, dann nehme ich erst einmal persönlichen Kontakt auf", sagt Cordula Mayer. Ein Treffen an einem Ort, an dem man ganz in Ruhe reden kann, sei besonders wichtig. Dann gehe es darum, eine gemeinsame Gesprächsbasis zu finden und Vertrauen aufzubauen.

Aus ihrer über 20-jährigen Ermittlungstätigkeit in Kommissariaten für Tötungsdelikte, sexualisierte und häusliche Gewalt weiß Cordula Mayer, wie wichtig es ist, von Gesprächsbeginn an Transparenz für die Betroffenen zu schaffen. "Denn das Erleben dieser Delikte ist ein absoluter Kontrollverlust, der nachwirkt." Nicht zu wissen, was passiert, könne unter Umständen retraumatisierend sein.

Und so gehe es im ersten Gespräch darum, was überhaupt geschehen ist und wie eine Begleitung durch Cordula Mayer aussehen kann: "Dass wir den Sachverhalt aufnehmen, dass wir schauen, ob die Kraft für ein strafrechtliches Verfahren da und dieses noch sinnvoll ist, je nachdem, wann die Person sexualisierte Gewalt erfahren hat." Ist das der Fall, vermittelt sie an die entsprechenden Strafverfolgungsbehörden und Hilfsangebote. "Als Betroffene oder Betroffener muss man da nichts allein machen, das ist ganz wichtig, zu wissen."

"Die erlebte Gewalt kann man nicht aus der Vita streichen", sagt die pensionierte Kriminalhauptkommissarin. In der Familie oder im Freundeskreis erzählten die Betroffenen häufig nicht alles - aus Scham oder weil sie niemanden belasten wollen. Deshalb werde oft geschwiegen. Mit Unterstützung von außen, durch Gespräche mit jemandem, der eine professionelle Distanz hat und trotzdem empathisch ist, gelinge es aber auch Betroffenen, sich zu öffnen. "Man kann dahinkommen, dass man mit dem Erlebten umgehen und sein Leben leben kann."

Als neue Ansprechperson für die Caritas rechne sie vor allem mit Fällen, die weit zurückliegen und aufgrund der Verjährungsfrist strafrechtlich möglicherweise gar nicht mehr zu verfolgen sind. Dann kann sie bei Bedarf bei der Suche nach Therapie oder Seelsorge unterstützen und den Weg zu einem Antrag auf Anerkennung des Leids durch die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) begleiten.

Wenn Letzteres gewünscht ist, prüft sie die Plausibilität der Schilderungen und nimmt dafür mit Einwilligung der betroffenen Person unter anderem Kontakt mit dem Rechtsträger des Dienstes oder der Einrichtung auf. Orientierungspunkte für die Plausibilitätsprüfung sind beispielsweise die zeitliche Einordnung oder benannte Personen. Es komme auch vor, dass Erinnerungen nach Jahrzehnten lückenhaft seien. Wenn sich herausstelle, dass der betroffene oder der beschuldigte Mensch zu dem Zeitpunkt gar nicht vor Ort war, gelte es beispielsweise zu recherchieren, ob es in der Umgebung eine ähnliche Institution gegeben hat, in der alles stattgefunden haben kann.

Für einen Antrag auf Anerkennung des Leids muss auch der Rechtsträger ein Votum zur Plausibilität abgeben. Dieses leitet Cordula Mayer dann zusammen mit ihrem Votum zur Plausibilitätsprüfung an die UKA weiter. Dort wird entschieden, ob und in welcher Höhe eine Zahlung zur Anerkennung des Leids durch den Rechtsträger geleistet werden soll.

Nach vielen Berufsjahren als erste Ansprechperson und intensivem Kontakt zu Betroffenen war für sie eigentlich klar, "ich mach nichts mehr in dem Bereich". Doch nach zweieinhalb Jahren im Ruhestand wurde ihr gewahr: "Ich habe da noch einiges in meinem Rucksack und das ganz ungenutzt zu lassen, wäre auch nicht richtig." Deshalb habe sie "die wichtige Aufgabe gerne übernommen". Den Kopf freipusten lassen, kann sich Cordula Mayer am besten in der Natur - beim Spaziergang mit ihrer Hündin aus dem Tierschutz.  

Kontakt:
Menschen, die in Diensten und Einrichtungen der Caritas im Bistum Münster betreut werden oder früher betreut wurden und denen dort sexualisierte Gewalt widerfahren ist, können die Möglichkeit zum Gespräch nutzen. Dieses Angebot gilt auch für Angehörige und nahestehende Personen. Auf dieser Internetseite sind die Kontaktdaten der Ansprechpersonen zu finden: www.caritas-bistum-muenster.de/schutzundhilfe

Von Recke bis Recklinghausen, von Emmerich bis Lengerich - die Caritas im Bistum Münster ist für Menschen in Notsituationen da. Ob Jung oder Alt, Alleinstehend oder Großfamilie, mit Behinderung oder Migrationshintergrund, körperlicher oder psychischer Erkrankung. Unter dem Motto "Not sehen und handeln" sind 80.000 hauptamtliche Mitarbeitende und 30.000 Ehrenamtliche rund um die Uhr im Einsatz. Für die Hilfe vor Ort sorgen 25 örtliche Caritasverbände, 18 Fachverbände des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) und 3 des SKM - Katholischer Verein für Soziale Dienste. Hinzu kommen 57 Kliniken, rund 150 Einrichtungen der Behindertenhilfe, 205 Altenheime, 95 ambulante Dienste, 115 Tagespflegen, 27 Pflegeschulen, 89 Kindertageseinrichtungen und 22 stationäre Einrichtungen der Erziehungshilfe. Über 6.200 Teilnehmende nutzen jährlich die 350 Fort- und Weiterbildungsangebote des Diözesancaritasverbands.

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